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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 132
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zentrale Verwaltungshof für die Kurien im Ortenberger Rechtskreis, der im 15.
Jahrhundert „die Pflege zu Offenburg" genannt wurde und in der Stadt bei der
Kirchgassen lag47). Sie ist neben Zell und Gengenbach die dritte Pflege, später
„Schaffnei", der Klosterherrschaft gewesen. Wie bei den andern Pflegen wurde
später auch ein Teil der Felder des Offenburger Schaffneihofes einzeln verpachtet.
Ein Teil blieb dem Schaffner als Besoldung, damit er seine Nahrung selbst bauen
konnte wie die meisten Bürgersleute damals.

Außer der Kurie hatte Gengenbach noch andern Besitz in der Stadt. Da wurde
z. B. am 24. Februar 1265 von der Abtei „den Bürgern von Offenburg das Haus
und die Hofstatt ze der kapelle im Erblehenrecht verliehen gegen einen jährlichen
Zins von einer Mark Silber". Es muß ein bedeutendes Objekt gewesen sein, denn
die Offenburger versetzten als Sicherheit für die Zinszahlung ihre eigene Dinglaube,
die sie zur Benützung wieder vom Kloster in Lehensweise empfingen. Bei Nichteinhaltung
der Vertragsbedingungen sollten 12 Ratsherren sich außerhalb ihrer
Häuser als Geiseln legen 48).

Das Haus neben derOffenburger Kurie konnte die Abtei 1324 für 7Pfund Straßburger
Pfennige erwerben. Es ist möglich, daß hier der Fruchtspeicher der danebenliegenden
Schaffnei Offenburg eingerichtet wurde 4").

Auch in der Nähe der Stadt lagen noch bedeutsame Lehen. So bekam Friedrich
Halbfester am 7. August 1265 das Gültgut des Klosters „bei Offenburg neben
Bacherers Gut" als echtes Erblehen gegen 10 Viertel Roggen und 4 Pfennig Jahreszins
, die er auf eigene Kosten vor des Klosters Speicher (wohl in der Pflege Offenburg
) anliefern sollte 50). Daß es ein echter Gülthof war, ist daran erkenntlich, daß
der Zehnte und andere nicht näher bezeichnete Rechte mit ihm verbunden waren 51).
Ob er Kurienrecht hatte, kann nicht mehr entschieden werden.

Die abteiliche Grundherrlichkeit in Kinzigdorf hat den ganzen Bann umgriffen
. Nachdem die Stadt Offenburg 1544 die Flecken Kinzigdorf und Ufhoven,
die unmittelbar vor dem Weichbild der Stadt begannen, durch Abkauf der Landesherrschaft
vom Bistum Straßburg erworben und sie dem Offenburger Bann angegliedert
hatte, lag noch der Gengenbacher Kurienbesitz in gewisser Weise
selbständig in diesem Bereich 52).

Aus Zweckmäßigkeitsgründen war Kinzigdorf immer noch ein S'aalhof im Selbstbau
des Klosters. Das war den Offenburgern unangenehm. Als Grund für ihr Vorgehen
gegen Gengenbach nahm die Stadt das Bettlerasyl, das sie im Kinzigdorfer
Freihof beanspruchte. Auch hier gab das Kloster nach. Es übergab 1563 den Freihof
in Erblehenform an die Stadt Offenburg gegen eine vom St.-Andreas-Spital zu
leistende jährliche Gült von 65 Viertel Roggen und 400 Gulden bar als Ersatz für
gerade beendete Bauarbeiten 5:)). Die stattliche Höhe der Jahresgült im Verhältnis

*») B 2792 fol. 83 ff.; U. vom 20. Oktober 1324, GK 30/128 Offenburg.

«) U. vom 24. Februar 1265, GK 30/119 Offenburg.

*») U. vom 20. Oktober 1324, GK 30/128 Offenburg.

5") U. vom 7. August 1265, GK 30/119 Offenburg.

51) cum decima et omni alio iure nobis competenti, ebenda.

») U. vom 26. Mai 1544, GK 30/111 Kinzigdorf.

53) UU. vom 10. Dezember 1563, 28. Februar 1564, 29. Mai 1564, 28. Juni 1565 und dazu vom 7. Septembei
1733, GK 30/111 Kinzigdorf. •

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