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nach Frankreich herrührten. Mit einigem Erfolg war die Sache bereits von Amtmann
Breitschädel durchgefochten worden, doch stand die größere Summe noch
aus, und gerade diese wäre der herrschaftlichen Kasse zugute gekommen, nachdem
man die dringlichsten Forderungen der Landsknechte bzw. die ihrer Angehörigen
notdürftig befriedigt hatte. So ging der Schriftwechsel weiter um den „französischen
Kriegsrest", eine Arbeit, die man in der Geroldsecker Kanzlei noch über zehn
Jahre hinschleppte, obschon wohl niemand mehr an einen greifbaren Erfolg glaubte.
Reiterbildnis
von Jakob von Gcroldseck
Aussichtsreicher schien sich eine andere Sache zu entwickeln, die eine ziemlich
lange Vorgeschichte hatte. Es war der Prozeß um den Besitz von Lahr-Mahlberg.
Diese Gebiete, die sogenannte vordere Herrschaft, ursprünglich Teile eines größeren
Geroldseck, waren über die Lahrer Seitenlinie dem alten Stammhaus entglitten,
über die Grafen von Mörs-Saarwerden an das Haus Nassau gekommen und dort
in der Folgezeit immer wieder testamentarisch an verschiedene Seitenlinien weitergegeben
worden, wobei die Hohengeroldsecker in ihrer Hoffnung, die Gebiete
möchten an sie zurückfallen, stets enttäuscht wurden. Sie hatten im übrigen diese
Entwicklung rechtlich nie anerkannt, bereits an ihren Ursprüngen einen wilden
Kampf um diese Gebiete geführt, und später, nachdem sie sich von den Schlägen
der achtziger Jahre des 15. Jahrhunderts erholt hatten, unter den Grafen Gangolf
II. und Walther VI. ihren Rechtsanspruch beim Reichskammergericht vorgebracht
und einen Prozeß in die Wege geleitet. Dieser Prozeß, von Jakob weiter-
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