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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 181
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0183
Kippenheim. Der Wortlaut der Kippenheimer Stiftung wird im folgenden erstmals
veröffentlicht. Im Kippenheimer Rathaus befindet sich das Bild seines Sohnes und
seit kurzem auch das Bild von Grechtler selbst. Im „Rindfuß", nach der Überlieferung
das Geburtshaus Grechtlers, wurde eine Freiherr-von-Grechtler-Stube eingerichtet
.

Der sorgsam durchdachte Grechtlersche Stiftungsbrief
vom Jahre 1780

Einleitung:

„Gott der Allmächtige hat meine Unternehmungen reichlich gesegnet . .

Demnach der Allmächtige Gott mich, Johann Georg des Heiligen Römischen
Reiches Freiherrn von Grechtler, bei der Römisch-Kaiserlich-Königlichen Majestäten
wirklich geheimen Rat, Generalfeldwachtmeister und Obristen Kriegskom-
missarium in meinen Unternehmungen reichlich gesegnet, und mich andurch in den
Stand gesetzt hat, meinem einzigen Sohn Anton Georg Freiherrn von Grechtler,
wirklichen Kaiserlich-Königlichen Generalfeldwachtmeister, ein ansehnliches Vermögen
zu übergeben, wovon wir beide einen Teil unserer bedürftigen Anverwandt-
schaft zuzuwenden, nach deren Abgang aber einem ewigen Andenken in meinem
in der Markgrafschafttum Baden gelegenen Geburtsort Kippenheim zu widmen entschlossen
sind:

Also wollen wir beide, Vater und Sohn, in dieser Absicht anmit folgende Stiftung
für ewige Zeiten solchergestalten festsetzen, daß selbe vom Tage des unterfertigten
gegenwärtigen Stiftsbriefes als eine fromme Schanknis unter Lebenden
unwiderruflich geschlossen, geachtet sein, den eigentlichen Anfang aber vom ersten
April im Jahre 1780 nehmen, von diesem Tage an die Interessen des Stiftungs-
fundi der Stiftung zu-fließen und die erste institutmäßige Verteilung den ersten
April im Jahre geschehen solle.

Ausführungsbestimmungen
Wir wollen es aber mit dieser Stiftung auf folgende Art gehalten wissen:

„30 000 Gulden Reichswährung . . ."

1. widmen wir zum Stiftungsfundo das uns eigentümliche, bereits in dem
Markgrafschafttum Baden zu vier pro cento anliegende Kapital per 30 000 Gulden
Reichswährung, welches wir anmit der Stiftung zu ihrem steten Eigentum von nun
an cedieren und vollkommen überlassen, zu diesem Ende auch die Verfügung unter
einem dahin getroffen haben, daß die Obligation auf den Namen der freiherrlich-
grechtlerschen Stiftung ausgestellet und diese Obligation in Originali an das

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