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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 183
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0185
E) Von der dritten Schwester Katharina, verehelicht gewesenen Baaderin
leben drei Söhne, Johann Georg, kaiserlich Königlicher Hofkriegsratssekretär,
Johann Josef, Major von dem kaiserlich königlichen Fürst-Hildburghausischen
Infanterieregiment, und Franz Benedikt von Baader, Kaiserlich königlicher Feld-
kriegskommissarius, nebst einer Tochter Magdalena, verehelichten Siedlerin zu
Freiburg.

F) Von der vierten Schwester namens Dorothea, -die ebenfalls mit einem
Stulz, Ochsenwirt zu Kippenheim verheiratet war, sind noch vorhanden ein Sohn
Landolin, dermaliger Ochsenwirt zu Kippenheim, dann drei Töchter, Salomea,
ledig und unversorgt, Theresia, mit dem Rindfußwirt Stigler und Scholastika, mit
dem Bäckermeister Valentin Link zu Kippenheim verehelicht, und nachälteste
Tochter Maria Anna, an einen französischen Offizier namens Xomer verheiratet,
ist bereits mit Hinterlassung einer Tochter gestorben.

G) Von der fünften Schwester Theresia, verehelicht gewesene Feigelin,
ist ein Sohn namens Georg Anton in französischen Militärdiensten unter dem
Regiment Royal Suedois und eine Tochter mit Namen Theresia, verheiratet mit
Anton Stulz, einem Pfarrlehen-Meier zu Kippenheim annoch bei Leben.

Schrißliche Eingabe auf 1. März jeden Jahres an den
„Vorsteher der Stiflungsverwaltung"

3. Jeder nun aus den hieroben ernannten Neffen oder Nichten, wie auch jeder,
der sich entweder gemäß allgemeiner Kunde oder mittels Beibringung ordentlicher
Taufscheine zu legitimieren vermag, daß er von selben im ersten oder zweiten
Grad absteigender Linie abstamme, ist für den Fall, daß er in einem Jahre einer
Aushilfe bedürftig sein sollte, berechtigt, auf eine Aushilfe aus den Interessen dieses
Stiftungsfundi, soweit solche zureichend sein mögen, Anspruch zu stellen. Zu diesem
Ende hat er sich an die Vorsteher dieser Stiftung zu wenden, seine schriftliche Bitte
längstens bis 1. März in jedem Jahre zu überreichen, in dieser Bittschrift die eigentlichen
Umstände seiner Bedürfnis wahrhaft und gewissenhaft anzugeben, auch
solche mittels Anschließung obrigkeitlichen authentischen Zeugnisses zu bewähren
und den eigentlichen Betrag der sich erbittenden Aushilfe auszudrücken.

Die Aushilfe immer nur auf ein Jahr

4. Unter diesen in jedem Jahre vorkommenden Kompetenten hat die Verteilung
der Interessen des Stiftungsfundi solchergestalten zu geschehen, daß den
Bedürftigeren ausseihen nach Tunlichkeit des Fundi einer ihrer Bedürfnis zusagenden
Aushilfe in barem Gelde zugewendet werde, jedoch ist diese Aushilfe niemalen
länger als auf das einschreitende Jahr zu bewilligen, die Verteilung in jedem Jahr
von neuem ohne Rücksicht auf die verflossenen Jahre, fürzunehmen und daher von
jedem, der hiervon Anteil nehmen will, in jedem Jahre von neuem hierum anzulangen
.

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