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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 200
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hebung der lehensrechtlichen Verhältnisse zu Anfang des 19. Jahrhunderts. Wohl
ist der heutige Stadtmüller, Herr Durst, nicht im Besitze von Urkunden (sie wurden
durch frühere Besitzer verschleudert), aber die Rechtsverhältnisse können nicht
anders gelagert sein als bei anderen Mühlen; als Erblehensmühle des Markgrafen
erlebte die Stadtmühle den Untergang der Stadt und Festung. Klarer liegen die
Verhältnisse bei der Heckenmühle, weil ihr Eigentümer, Herr Gall, im Besitze von
fünf Erblehensbriefen ist, in denen die auf der Mühle lastenden Rechte und Pflichten
bei dem durch Todesfall eingetretenen Besitzerwechsel immer wieder erneuert
wurden. Der erste Brief ist 1717 von der Markgräfin Augusta Sibylla ausgestellt,
die drei folgenden von den Markgrafen August Georg, Ludwig Georg, Karl
Friedrich, dem späteren ersten Großherzog. Den letzten fertigte 1819 Großherzog
Ludwig aus. Indem nun der erste Brief einen Hinweis auf den 1681 erfolgten vorigen
Erblehensvertrag enthält, ist der Heckenmüller im Besitze eines fast dreihundert
Jahre umfassenden urkundlichen Beweismateriales für das Bestehen seiner Mühle.
1677 hat Markgraf Ludwig Wilhelm (Türkenlouis) die Regierung angetreten, die
Heckenmühle erlebte also seine Regierungszeit, im besonderen den Ausbau der
Bühl-Stollhofener-Linien und ihr katastrophales Ende im Jahre 1707.

Der Häusertyp

Bei den Wohnhäusern gibt es, nach dem Baumaterial zu schließen, zwei Arten:
Steinhäuser, mit Back- oder Zementsteinen ausgeführt, die neueren Ursprungs sind
und mit denen wir uns nicht beschäftigen. Unser Interesse gilt dem Fachwerkhaus
als dem historischen Haus. In der Hauptsache hervorgegangen aus germanischen
Formen, wurde es im Mittelalter zum typischen Wohnhaus, jeweils dem Charakter
der Landschaft angepaßt. Auf einem mehr oder weniger hohen Sockel hat man
Balken von ansehnlicher Dicke bei einem nur kleinen Kellerraum aufgelegt. Darüber
errichtete der Zimmermann mit dem von ihm zurechtgehauenen Holz das
Gerüst im Dreieckverband, gewöhnlich anderthalbstöckig, manchmal mit Kniestock,
selten zweistöckig. Die Zwischenräume der Wände füllte man mit Lehmwickel aus.
Beim Fehlen des Sockels tritt man zu ebener Erde ins Haus, sonst steigt man einige
wenige Stufen hinauf. Über das Alter der Häuser wissen wir wenig. Bei der Renovierung
des Gasthauses zur Krone hat man das Jahr 1714 eingeschnitten gefunden.
Bei der Erneuerung seines Hauses fand Friedrich Koch die Zahl 1748. An einem Haus
neben der Kirche steht die Zahl 1774. Das schöne, erst jüngst renovierte Gebäude
Franz Mast weist keine Angabe auf, man schätzt sein Alter auf über 150 Jahre.
Durchschnittlich kann man die Lebensdauer der Fachwerkhäuser auf 200 Jahre
berechnen. Die Mehrzahl wird also in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts
entstanden sein. Während der Kriegswirren war ein guter Teil der Gebäude beschädigt
worden. Sie mußten ausgebessert werden, manche wurden neu gebaut, besonders
dort, wo man Festungsanlagen niedergelegt hatte. So entstand ein ganz
neues Dorfviertel dort, wo die Burg (chäteau) gestanden hatte. Dabei folgte man
alter Tradition, man errichtete Fachwerkhäuser nach dem Muster der Vergangenheit
.

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