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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 209
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ihm zu Beginn seiner Pönitenz zweifellos vorgeschriebene Geisterstunde in die
späten Abend- und zuletzt in die Dämmerstunden verlegt, und als geradezu verdächtig
muß es bezeichnet werden, daß keiner der Gewährsmänner selbst erlebt
hat von dem, was er von der Sache weiß, alle jedoch sich bemüßigt sehen, aufrichtig
zuzugeben, daß sowohl Fuhrleute wie Fußgänger im Weinhaus mehr oder
weniger schwere Ladung eingenommen hatten.
Womit weitere Kritik sich erübrigt.

Stellungnahme des Bearbeiters

Der Jusuitenorden hat bei der Aufnahme von Novizen stets besonders strengen
Maßstab in bezug auf geistige und sittliche Veranlagung angelegt. Seine Mitglieder
erwarben in jahrelangem, weit ausgedehntem Studium überragendes Wissen. Somit
erscheint es mir schon aus diesem Grunde reichlich unwahrscheinlich, daß einer
seiner Priester noch an „Spukgeister" geglaubt haben könnte. Zu jeder Tages- und
Nachtzeit, in Hitze und Kälte, bei dräuendem Blitz und rollendem Donner, im
eisigen Nachtsturm des Winters, im leichten Halbdeck stundenlangen Versehwegs
fahrend, ist schon ein Opfer, auch für den Mutigen. Wer den Priester auf solchem
nicht ungefährlichem Dienst in Gedanken begleitet, möge mit ihm fühlen. Es dürfte
nicht groß zu verwundern sein, daß wenigstens der Knecht im Heulen des tobenden
Sturmes, im Hin- und Herschwanken des Wagens auf schlechter Straße Geisterstimmen
zu vernehmen meinte — in damaliger Zeit. Sollte der Leutpriester aber
doch so ängstlichen Gemütes gewesen sein, dann darf ich mit aller Sicherheit unterstellen
, daß er sidi der Begehung eines Sakrilegs bewußt war, wenn er das Behältnis
des Chrisams öffnete und dieses im Sinne der Sage mißbrauchte. Ich darf weiter
unterstellen, daß er diese schwere Sünde beichtete, und daß der Beichtvater das
Absolvo te nur unter der Bedingung sprach, daß der Sünder künftig Unterlassung
der Sünde gelobt hatte und, was wahrscheinlich ist, zuvor von seinem Posten zurückgetreten
war, nachdem er sein Vergehen dem Prior bekannt hatte. Hätte er
sich nicht entschließen können, seine Sünde zu bekennen, so hätte der Knecht sicher
nicht geschwiegen; demnach darf angenommen werden, daß die Sünde nicht oder
nicht oft wiederholt wurde. Die Sage berichtet auch nicht, daß der umgehende
Geist mit dem Behältnis des geweihten Öles gesehen worden ist. Auf dem Gebersberg
, einem Zinken von Neusatz, ging übrigens nicht der Geist des „schwarzen
Pfaffen" um, sondern der Geist eines Bürgers, der durch Meineid einen Unschuldigen
um den Kopf gebracht hatte. Drum trug er ihn unter dem Arm, nicht aber
die Burse mit dem geweihten öl. Hiermit liegt hier eine offenbare Verwechslung
vor. Der Vortragende hat recht mit der Beanstandung, der büßende Geist habe
auch nicht mit dem Fahrzeug, an dem er die Sünde geübt hatte, „umgtehen"
müssen. Ganz außerhalb des Bußweges liegen die Bosheiten des Umgehenden gegen
Unbeteiligte, wobei zu untersuchen wäre, ob ein über den Durst getrunkenes Glas
solch schwere Sünde war, daß der „schwarze Pfaff" strafend einschreiten mußte,
was durchaus nicht seines Amtes war! Die genannten Bosheiten erinnern an die
Hexen unserer Märchen und an den bösen Poppele von Hohenkrähen. Und wie

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