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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 218
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Zunftwesen und Zunftbrauch,
insonderheit des Baden-Badener Seilerhandwerks

Von Karl Jörger

1.

Im Jahre 1811 berichtet Aloys Schreiber über die Bedeutung des Baden-Badener
Seilerhandwerks: „Die Seiler beziehen sowohl mit ihren Waren als mit rohem Hanf
die Frankfurter Messe und man kann den jährlichen Absatz dahin auf mehrere
hundert Centner annehmen." Ein halbes Jahrhundert später kennt man in der
ßäderstadt immerhin noch zehn aktive Seilermeister. Im „Adreßbuch der Stadt
Baden-Baden 1956" wird das Seilerhandwerk nicht mehr erwähnt, das ehedem
blühende Gewerbe ist ausgestorben — ein Anlaß, rückblickend in seinen Zunftbüchern
zu blättern.

Da in Führung und Brauchtum der Zünfte allmählich etliches in Unordnung
geraten war, erließ Markgraf August-Georg von Baden-Baden am 2. Jänner 1769
eine „Allgemeine Zunft-Ordnungen für die Sämmtliche — in denen Hochfürstlich
Baden-Badischen Landen angesessenen Künstlere, Profeßionisten und Handwerker"
zur „Fürkommnung (= Verhütung) aller künftigen Spenn (= Spannungen, vgl.
widerspenstig) und Irrungen". Noch im gleichen Jahre geruhten Serenissimus diese
Zunftordnung durch Sonderbestimmungen „für die in dem Amt Baden angestellte
Zunft deren Seiler-Meisteren" zu ergänzen.

Darin wurden als Handelswaren der Seiler aufgezählt Bindfaden, hänfene
Gurten zu Sesseln und Bettladen, Pferde-Übergurten, „gesottenes Roßhaar, dazu
Pech, Harz und was zur Wagenschmier gehörig".

Es war untersagt, ohne Vorwissen und „Anfrage Unseres Ober- oder Beamten"
eine Zunfttagung auszuschreiben oder gar durchzuführen. Zuwiderhandlung wurde
mit zehn Gulden geahndet, darüber hinaus waren die Verhandlungen und Beschlüsse
der so zusammengetretenen Versammlung null und nichtig, „von Un-
würden". Als Termin der alljährlichen Zusammenkunft wählte man zumeist den
Kalendertag des Zunftheiligen. Die Beratungen begannen morgens um acht Uhr;
zu dieser Stunde hatten sich Meister, Gesellen, Knechte und Lehrjungen „ehrbar"
gekleidet im Zunfthause einzufinden. Von hier zog man in die Pfarrkirche zum
Gottesdienst, dort legte jeder Meister sein Opfer „ehrbietsam" auf den Altar. Ein
Meister, der zu spät kam, entrichtete zwölf Kronen Buße, wer ohne „Attestat"
fehlte, anderthalb Gulden.

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