Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 45
(PDF, 67 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0057
b) Wiederherstellung der nachweisbar früheren stattlichen Gestalt des Hodappschen Hauses mit den frohauflockernden
und so prachtvollen Giebel-Lauben. Die ganze Häusergruppe beim Röhrenbrunnen ist eindrucksvoll
gelagert und in abwechslungreichcm Fachwerk gestaltet, modern und anheimelnd wirkend.

Aitfn.: Strohm, Gengenbach

Nach den beiden Abgeordneten nahm der Geheime Oberregierungsrat Dr. Böhm
— der spätere sehr geschätzte Kultus- und Unterrichtsminister — zu der Gengenbacher
Eingabe Stellung. Er führte u. a. aus: „Ich kann nur sagen, daß die Gemeinde
Gengenbach gerade auf dem Gebiet der Denkmalpflege zu den wirklich
vorbildlich wirkenden Gemeinden gehört . . . Die Sache aber steht nun so, daß zur
Aufbringung von Mitteln für notwendige Renovierungen an alten Bauten eine
Lotterie gewünscht wird. Dabei können gewisse prinzipielle Bedenken nicht unterdrückt
werden. Es handelt sich nicht um erhebliche Beträge. Die Kosten der vorgesehenen
Restaurierungen belaufen sich auf etwa 20 000 Mark. Solche verhältnismäßig
kleinen Projekte sollten nicht auf eine Lotterie verwiesen werden. Dadurch
würden große Pläne, für die durch Lotterien Mittel flüssiggemacht werden können
, geschädigt. Doch, wie dem auch sein mag, der Gemeinde Gengenbach muß geholfen
werden. Ich gebe da den Herren Abgeordneten Hennig und Büchner vollkommen
recht. Wenn das Ministerium des Innern aus den von mir gestreiften
Gründen eine Lotterie nicht genehmigen sollte, wird das Kultus- und Unterrichtsministerium
mit Mitteln der Denkmalspflege der Gemeinde Gengenbach beispringen
."

Unter dem 19. Mai 1906 schrieb dann das Ministerium des Innern an den Gemeinderat
in Gengenbach: „Wir sind zu unserem lebhaften Bedauern nicht in der

45


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0057