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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 51
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§3

Bei dem Umbau oder bei der Abänderung von Monumentalbauten oder Gebäuden
von historischer, kunsthistorischer oder architektonischer Bedeutung ist
dem Stil, dem Charakter und der Gestaltung dieser Bauwerke Rechnung zu tragen.
Dasselbe gilt von Umbauten oder Neubauten in der Umgebung solcher Bauwerke,
Insbesondere kann die Herstellung von Backsteinrohbauten oder von Bauten mit
gemischtem Mauerwerk von greller Farbenwirkung, die Errichtung von flachen
oder Mansardendächern in der Nähe dieser Bauwerke verboten werden.

§4

Der Gemeinderat behält sich vor, über die Frage, ob ein Gebäude zu den
Monumentalbauten oder zu den Gebäuden von historischer, kunsthistorischer oder
architektonischer Bedeutung zu zählen oder ob ein Gebäude als in der Umgebung
solcher Bauwerke gelegen zu erachten, sowie in welcher Weise der gegenwärtigen
Vorschrift zu genügen sei, das Gutachten von Sachverständigen einzuholen.

§5

In den Baugebieten mit offener Bauweise müssen auf Verlangen des Gemeinderats
auch die Seitenansichten der Vorder- und Hauptgebäude, ferner die Hintergebäude
, soweit sie von der Straße aus sichtbar sind, architektonisch ausgebildet
werden. Gewöhnliches Rohmauerwerk muß binnen Jahresfrist nach Vollendung des
Gebäudes mit Mörtelverputz versehen werden.

§6

Die Ortspolizeiliche Vorschrift vom 22. Mai 1908 wird außer Kraft gesetzt.
Gengenbach, den 25. November 1921.

Der Gemeinderat

Hinsichtlich der Mansardendächer wurde vom Bezirksbauamt in Offenburg,
was durchaus verständlich berührt, darauf hingewiesen, daß das Mansardendach
nicht unter allen Umständen als störend empfunden wurde, wie sich am Kaufhaus,
am „Salmen" u. a. deutlich genug zeigt.

Um die Erhaltung des Stadtbildes der ehemaligen freien Reichsstadt hat sich,
wie anerkannt werden muß, das Bezirks-, spätere Landratsamt in Offenburg immer
wieder bemüht. Besonders regsam und nachdrücklich unterstützte der Landrat
Dr. Sander die von Bürgermeister Anton Hägele betriebene Aktion, Fachwerkfassaden
, die hinter Mörtelbewurf verschwunden waren, wieder freizulegen. Es
darf anerkannt werden, daß damals bereits erhebliche Zuschüsse für diese Arbeiten
bewilligt worden sind. In einer von Bürgermeister Hägele veröffentlichten kleinen
Schrift „Fachwerkbauten der ehemals freien Reichsstadt Gengenbach" wurden Ansichten
von freigelegten Fachwerkhäusern solchen Aufnahmen gegenübergestellt,
die die gleichen Bauten unter Mörtelbewurf zeigen. Der frühere hochverdiente
Leiter des Badischen Landesdenkmalamtes, Professor Dr. Joseph Schlippe, hob in
vielen Veröffentlichungen die vorbildliche Tätigkeit Gengenbachs im Bereich des

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