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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 59
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0071
lung ist hier die Angabe der Nummern der Grundstücke im Lagerbuch weggelassen
.)

In der „öffentlichen Bekanntmachung" heißt es dann weiter:
„Es wird darauf hingewiesen, daß Veränderungen, durch welche die Gesamterscheinung
des Straßen-, Platz- oder Ortsbildes nicht nur kurzfristig berührt
wird, nur vorgenommen werden dürfen, wenn die Denkmalschutzbehörde zugestimmt
hat. Wer den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes zuwiderhandelt,
wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser
Strafen bestraft, soweit nicht nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches eine
schwerere Strafe verwirkt wird."

Während gegen die „Ortspolizeiliche Vorschrift" über das Reklamewesen Bedenken
noch da und dort laut geworden waren, die übrigens schnell verstummten,
erhoben sich gegen die Eintragung in das Denkmalbuch keine wesentlichen Einwände
. Wohl aber kam es zu einer erfreulichen Ausweitung und Vertiefung der
auf ein gemeinsames Ziel ausgerichteten Tätigkeit von Denkmalamt und Stadtverwaltung
. Hier ergibt sich willkommene Gelegenheit — und das geschieht sicherlich
auch unter Zustimmung des Rathauses —, dem Hauptkonservator Martin
Hesselbacher vom Staatlichen Amt für Denkmalpflege in Freiburg betonte Anerkennung
zu zollen und ihm für sein Verständnis und seine Hingabe gegenüber den
denkmalschützerischen Aufgaben in Gengenbach herzlich zu danken, wobei seine
Mitarbeiter, insbesondere Fräulein Dr. Elfriede Schulze, sich eingeschlossen fühlen
mögen, die auch der Einrichtung der ersten Abteilung unserer „Heimatgeschichtlichen
Sammlungen" wertvollste Unterstützung angedeihen ließen.

Ohne das Staatliche Amt für Denkmalpflege wäre es der an sich zu großen
Opfern bereiten Stadtverwaltung nicht möglich gewesen, viele weitere Fachwerkfassaden
aus dem Mörtelverputz herauszuholen und Erneuerungen wie die des
Obertors u. a. durchzuführen. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß in den
Gengenbachern selbst tragfähige Freude und Bereitschaft zur Mitarbeit, soweit sie
dem einzelnen möglich war und ist, im Laufe der Jahre wach geworden sind. Man
kann sich nicht vorstellen, daß es eine Gengenbacherin oder einen Gengenbacher
geben könnte, die auf das Reichsstädtlein, wie es heute sich darbietet, nicht stolz
wären. Auch in diesem Betracht hat das Gengenbacher Lied von Paul Schaaf

GeltunS: „Im e Städtle steht e Brunne,

's isch e Ritter obe druff.
Will's der Herrgott mir vergunne,
schau i lang noch zu ihm nuff.
In dem Städtle isch gut lebe,
alte Gasse, junge Rebe,
un i glaub, ihr kenne's all:
min Städtle du im Kinzigtal!"

Für die Herausholung und fachliche Behandlung der Fachwerkfassaden stand
dem Staatlichen Amt für Denkmalpflege und der Stadtverwaltung in Professor
Hermann Schilli, dem Leiter der Zimmermannsfachschule in Freiburg, ein Berater

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