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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 90
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0102
sogenannte St.-Ursula-Gut oder Kirchengut2Ö). Schon dieser Name deutet auf ein
hohes Alter hin. Wie die andern Dinghöfe entwickelte auch dieser sich später zum
Bestandslehen, wegen seiner Größe an zwei Meier vergeben30). Der heutige Flurname
„Kirchelgut" im Süden der Gemarkung erinnert noch daran. Es ist als abgesondertes
Gut heute nicht mehr vorhanden 31).

Ein größeres Forstwaldstück blieb von der Rodung ausgenommen, heute der
einzige Wald auf der Gemarkung. Da die Gemeinde aber Wald brauchte, erwarb
sie ihn vom Kloster als Lehen 32). Neben den Gengenbacher Dinghöfen besaß das
Kloster Schuttern hier ebenfalls einen „Fronhof zu Almeswilre; item den Wald und
das Förstertum" 33). Welcher Wald dies nun war, wissen wir nicht.

Die Kapelle St. Ursula war eine selbständige Kaplanei, deren Patronat das Kloster
Gengenbach hatte 34). Als Einkünfte flössen an den Kaplan wohl die Pachtzinsen des
St.-Ursula-Gutes mit 5 Viertel Weizen, 5 Viertel Roggen, 5 Viertel Hafer, 1 Viertel
Welschkorn 35). Die Baupflicht für die St.-Ursula-Kirche oblag der Gemeinde, die
aus dem von Gengenbach gepachteten Wald auch das Bauholz dafür zu liefern hatte.
St. Ursula war zeitweise das Ziel einer blühenden Wallfahrt. Das Meierhaus neben
der Kapelle hieß im 18. Jh. auch Eremiten, wo also zuweilen auch Einsiedler unterkamen
. Der letzte kam 1819 beim Brand des Hauses ums Leben. Danach wurde die
beschädigte Kapelle abgebrochen 36).

Um diese Schwerpunkte klösterlich gengenbachischer Grundherrschaften herum
gab es noch einen reichlichen Streubesitz, hauptsächlich Seelgerechtsgüter. Kappel,
Orschweier, Schmieheim, Schweighausen, Tutschfelden und Wagenstadt bezeichnen
ungefähr den Südrand des Streubereiches der Einzelbesitzungen in der südlichen
Ortenau 37).

Weder 1297 noch 1331 oder 1516 war irgendeine der 11 Curien in diesem Bezirk
unter den Freihöfen verzeichnet.

Wir fanden schon den Curienhof von Nordrach als Freihof kraft älteren Rechts.
Auch er steht nicht in den Freihoflisten von 1297, 1331 oder 1516. Ähnlich war es
mit Niederschopfheim und Ichenheim. In dem Weistum von 1276 heißt es: „Auch
soll man wissen, daß der Hof zu Schopfheim frei ist und daß Leib und Gut eines

29) „Das sogenannte Kirchengut", U. vom 11. Nov. 1762, GK 30/9 Almannsweier.

30) Akten Staatserw. aaO. Frage 11; 1762 wurde es, anscheinend nur dieses eine Mal, auf 9 Jahre ebenfalls
der Gemeinde in Bestand gegeben, U. vom 11. Nov. 1762, GK 30/9 Almannsweier; Staedele 1955, 87.

81) Siehe Topografische Karte 1 : 25000, BI. 7612 Ottenheim. Die Wortgestalt „Kirchl" steht auch in der
U. vom 22. Sept. 1753, GK 30/9 Almannsweier.

32) Das Closter hat zu Allmesweiher ein Gut. So brauchte die Gemeinde auch einen Wald, der dem Gotteshaus
zustendig ist, welcher auf Absterben eines jeden Prelaten wieder zu Lehen empfangen wird. Es war auch
deswegen kein Streit, sondern die Untertan sind zu der Schuldigkeit jederzeit angehalten worden, und man
versehe sich auch nachmals, es werde die Stadt (Straßburg) in casu defectus, wann die Untertanen sich sollen
säumig erzeigen, auch künftig, wie bißher geschehen, zur schuldiger gebuer dieselben anhalten. Akten 1629, AStr.

33) 25. Febr. 1393, StaBa, A 75.

34) Kloster Gengenbach verlieh 1670 die Kaplanei St. Ursula zu Höfen bei Almannsweier an Paulus Gro,
U. vom 4. Okt. 1670, GK 30/9 Almannsweier.

35) U. vom 11. Nov. 1762, GK 30/9 Almannsweier.

36) U. vom 22. Sept. 1753, erneuert 19. Nov. 1764 und 11. Mai 1792; vgl. dazu U. vom 26. Nov. 1785,
alle GK 30/9 Almannsweier, und L. Heizmann, Der Amtsbezirk Lahr in Vergangenheit und Gegenwart S. 5 f.

»7) 2. B. U. vom 25. April 1304, RBiStr II Nr. 2599, S. 434; 15. Jan. 1361, GK 30/61 Gb Stift; B 2807 von
1587, 88, B 2813/2814 von 1614, 1662, B 2826 von 1789, 1791, B 2827/28 von 1793.

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