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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 97
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ein solches Recht, das normalerweise nur in Einkünften, dem sogenannten Vogtrecht7
), bestand, gern als erbliches betrachtet sehen wollte. Glücklicherweise war 1378
gerade der frühere Gengenbacher Abt Lamprecht von Brunn, selbst aus elsässischem
Adel (Niederbronn), Bischof von Bamberg und damit Oberlehensherr der Abtei.
Er umschrieb klar und eindeutig das Gengenbacher Recht: Für ewige Zeiten habe der
Abt das Recht und die volle Gewalt, und es stände allein in seiner Willkür, wen er
als Vogt nehmen wolle, und die Vogtei sei nicht vererbbar 8). Das also war die
Streitfrage, und die Rechtslage wurde von Bischof Lamprecht mit ausdrücklicher
Berufung auf seinen Vorgänger Otto I. dargelegt und bestätigt.

Die elsässischen Curien waren alte Salhöfe, die als selbständige private Grundherrschaften
vom Kloster lange Zeit selbst bewirtschaftet wurden. Leider war es
meist unzusammenhängender Streubesitz. Keine der alten gengenbachischen Curien
in dieser Gegend kam in den Rang eines Freihofes.

Immerhin gab es eine Abrundung und Verstärkung des Gengenbacher Gebietes,
als die Abtei im Jahre 1267 freundnachbarlich vom verschuldeten Kloster
St. Georgen im Schwarzwald für 220 Mark Silber dessen elsässische Grundherrschaften
mit den zugehörigen Curien, nämlich in Behlenheim, Gingsheim neben
Franckenheim, Altenheim bei Zabern und Eckbolzheim bei Straßburg, erwarb 9).

Die Landeshoheit besaß in Gingsheim das Bistum Straßburg, in Eckbolzheim die
Reichsstadt Straßburg. Altenheim wurde ritterschaftliches Territorium.

Es war ein Erwerb im Wege der Ordenshilfe für das bedrängte Bruderkloster.
Allein Gengenbach konnte natürlich den erheblichen Kaufbetrag nur z. T. aus
eigenen Einkünften erlegen. Die sanktgeorgischen Curien lagen freilich verlockenderweise
zum schönsten Teil neben den Gengenbacher Curien, nämlich in Behlenheim
und bei Hoh-Franckenheim. Eckbolzheim lag unmittelbar vor Straßburg. Nur
bei Altenheim fehlte der Zusammenhang, doch war nur 4 km davon entfernt das
gengenbachische Westhausen. Gengenbach ließ daher diese einmalige Gelegenheit
nicht ungenützt vorübergehen und stürzte sich seinerseits in Schulden. Da die Geldbeschaffung
zu erträglichen Bedingungen damals sehr schwierig war, verkaufte die
Abtei ihre eigene Curie in Elgersweier für 80 Mark Silber, wenige Tage vor dem
urkundlichen Kaufabschluß über die St. Georgener Güter, woraus sich unverkennbar
der Zusammenhang ergibt10).

Von den neu erworbenen elsässischen Curien sind über die zu Altenheim bei
Zabern wenig Nachrichten auf uns gekommen. Es ist ungewöhnlich und zeigt die

7) Z. B. U. von 1267, G 2926 (1), ADepStr; 1456, Salb. fol. 49 a.

8) U. vom 16. März 1378, aaO.; Darum haben wir den selbigen fuoßstapfen u. ebenbild eines so senften
vatters, des heiligen sant Otten, unsers vorfaren, nachgefolgt u. das abtun u. wider rueffen des Enpfelhens der
vogty, die er (Otto) da hat getan, u. das erkenen wir, allein in eines apts des closters ze Gengenbach gewalt
solle sin, einen vogt derselben guot zu welen, wen er wolle, in ewigen künftigen zitten, haben wir stett u.
genem u. die alle u. yegliches besunder, als sy von dem selben unserm vorfaren sin geschehen, bevesten u.
bestetigen wir u. geben unsern gewalt dazu u. erneuen das in gottes namen mit kraft dieses brieffs, Salb,
fol. 17 b.

9) U. vom 18. Nov. 1267, RBiStr II Nr. 1849; Salb. fol. 41 b ff. Dazu weitere Güterkäufe vom Kloster
St. Georgen 1267 in Behlenheim u. Gingsheim, ebenda fol. 43 a ff.

10) U. vom 4. Nov. 1267, GK 30/11; RBiStr II Nr. 1846. Wahrscheinlich war Gengenbach selbst ein
Gläubiger von St. Georgen.

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