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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 113
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aufmerksam gemacht. Im Lehenseid verpflichtete sich ja der Abt ausdrücklich,
Veräußertes nach Kräften zurückzugewinnen.

In jenen wirren Zeiten des 16. Jh. wurde vieles veräußert, ohne daß man höhere
Behörden um die notwendige Erlaubnis bemühte. Das 16. Jh. war auch eine Zeit
wirtschaftlicher Umwälzung, deren Auswirkung im Gebiet der Kinzigtalherrschaften
, wenigstens in den Städten, eine merkliche Verarmung zur Folge hatte.
Beim Kloster hatte dies einen Rückgang der Einkünfte zur Folge. Die beunruhigten
Klosterleitungen versuchten durch vielleicht überstürzte und unzweckmäßige Maßnahmen
dem Unheil zu begegnen. Melchior hat dem Kloster „wenig Nutzen gebracht
, vielmehr hat er alles verschleudert, unsere Kanzlei beraubt und wurde ein
schändlicher Abtrünniger" 21). Trotz der weiten Entfernung erfuhr Bamberg doch
von den ungenehmigten Verkäufen. Bamherg hat seine Oberlehenspflicht ernst
genommen und schritt sehr energisch ein. Die nächsten Äbte wurden unnachsichtlich
angewiesen, das Verschleuderte wieder zurückzugewinnen.

Bei dem unmittelbar folgenden Abt Friedrich von Keppenbach (1540—1555) 22)
merken wir davon wenig, eher bei seinem Nachfolger Gießbert Agricola (1556 bis
15 8 6) 23).

Das unter Abt Volzo verkaufte grund- und landesherrliche Niedereschacher Gut
mit der Feste Graneck und den beiden Curien wurde nicht mehr zurückgebracht.
Seit 1604 war die Landesherrschaft im Besitz der Stadt Rottweil, die Grundherrschaft
in der Hand der Freiherren von Beroltingen 24).

Anders war es mit den Patronatsrechten, Zehnten usw., die unter dem Kirchenrecht
standen. Die Bemühungen des Klosters um deren Rückgewinnung begannen
schon unter Abt Gisbert. Er wollte die 1000 Gulden des Verkaufserlöses zurückgeben
gegen RückÜbereignung des Jus Patronatus mit den zugehörigen Gütern. Das
verweigerte aber der Inhaber. Deshalb ließ sich der Prozeß nicht vermeiden. Erst
1597 (unter Abt JohannLudwig Sorg 1586—1605) erfahren wir darüber Genaueres.
Die Protokolle liegen im Stifts-Archiv St. Gallen 25). In erster Instanz wurde der
Prozeß vor dem konstanzischen Generalvikar verhandelt. Der genaue Gegenstand

21) H 229, 14; Monumenta 165; H 228, 9 b. Über ihn s. FD 6, 1871, 20 ff. „Melchior ab Horneck ist zur
protestantischen Gemeinde übergegangen und hat viele der besten Schriften mit sich genommen, wodurch den
Nachkömmlingen das notwendige Werkzeug, das Verlorene wieder zu erlangen, fehlte." Historische Relation,
FD XX, 261.

22) Abbas Fridericus, cum antecessorum negligentia monasterii bona dilapidata essent, ipse eadem sua
frugalitate restituit et locum multis aedificiis restauravit, Monumenta S. 165. Indes verkaufte auch er Klosterbesitz
ohne obrigkeitliche Zustimmung, s. bei Dangolsheim.

23) Monasterium passim suis aedificiis ruinam minitans magnis sumptibus restauravit, quod testabatur
chronologicum Carmen in superiori parte parietis sinistri chori, ante ecclesiae renovationem adscriptam: Cuncta
monasterii celebris collapsa fuerunt aere ast Gisbert! sunt reparata nova. Tot virtutibus fuit praeditus, ut
finitimi Abbates eum plurimum dilexerint et exteris commendaverint (doch wohl auch wegen seiner wirtschaftlichen
Tüchtigkeit), ebenda S. 166. Über seinen Nachfolger Ludwig Sorg (1586—1605) hatte die Innsbrucker
Regierung als Gengenbacher Kastenvogt Nachrichten, daß Abt Sorg „dem Closter nit allerdings zum besten
vorgestanden, auch mit dem Convent deswegen zertrennt" gewesen sei. Schriftsatz vom 23. Dez. 1599, StaLu,
Vorlande Schwabenbücher VII fol. 115.

24) Krieger I 534.

25) Unter der Bezeichnung „Prozeßschriften des Klosters Gengenbach". Die Protokolle über die 1. und
2. Instanz sind in B. 348 (341 Blätter, alle beschrieben), die der 3. Instanz in Acta tertiae instantiae Rothweil
contra Gengenbach, mit der Bezeichnung X, 60, unfoliiert, etwa 200 Blätter.

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