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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 115
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mußte sich auch Rottweil fügen. Das Kloster Gengenbach erschien seitdem wieder
im unbestrittenen Besitz dieser Patronatsrechte und was dazugehörte.

Rottweil mußte die Kosten des verlorenen Prozesses tragen. Die Rottweiler
rächten sich dadurch, daß sie die Zinse für Gengenbacher Klosterbesitz bzw. für
Kapitalschulden nur noch zur Hälfte anerkannten und die andere Hälfte sehr
selten bezahlen wollten, wogegen Gengenbach als Rottweiler Bürger ziemlich
machtlos war. Die meisten Außenstände blieben unbeibringlich, weil hierfür die
Rottweiler Gerichte zuständig waren :'8). Den Einnahmeausfall in 80 Jahren kann
man sich danach leicht ausrechnen.

Da also die Abtei daraus nur geringen Nutzen hatte und die Gegend weit entlegen
war, wollte schon Abt Placidus (1680—1696) den restlichen Gengenbacher
Besitz dort an den Baron von Beroltingen für 4000 Gulden veräußern, konnte
jedoch dafür die Zustimmung des Papstes nicht erlangen. Endlich fand sich eine
geistliche Genossenschaft als Käufer, nämlich das Bruderkloster St. Georgen in
Villingen. Im Jahr 1701 gingen die Collatur der Pfarrkirche Nieder-Eschach, die
Zehnten und die noch vorhandenen Gülten in Rottweil samt dem dort liegenden
Kapital von 3000 Gulden, ebenso die abteilichen Güter in Stetten und Lackendorf
mit den dortigen Außenständen für bare 7500 Gulden an St. Georgen über 37).
P. Dornblüth, ein Gengenbacher, der bald darauf die Kapitelsprotokolle zu
schreiben übernahm, setzte an den Rand des Originaleintrages von 1701: „Dieser
Vertrag war eine glatte Verschleuderung. Später nämlich gestanden die St. Ge-
orgener Patres selbst, daß sie die Kaufsumme beinahe aus den Zehnten eines
einzigen Jahres wieder hereinbekommen hätten." 38) Auch diesmal bekam man
die Verkaufserlaubnis nicht, denn der endgültige Verkauf an St. Georgen fand erst
1770 statt30). Der Erlös mußte für den neuen Klosterbau und Bezahlung von
Kriegskontributionen verwendet werden. Damit hatte das Kloster die letzte Bindung
mit dem Neckarraum aufgegeben.

Es war nun nicht zufällig, daß 1140 bei der zweiten Veröffentlichung der
Schenkung, die in Eschach selbst stattfand, weltliche Klosterministeriale von Bef-
fendorf, Stetten und Villingen(-Dorf) auftraten. Die Dörfer der Gengenbacher
Grundherrschaft Beffendorf, Irslingen und Villingen bildeten nämlich mit Nieder-
eschach zusammen eine Rechtsgemeinschaft, die sich z. B. darin äußerte, daß der
Rechtszug vom abteilichen Dinggericht Beffendorf vors gengenbachische Dinggericht
in Irslingen ging und von dort vor das Gericht Villingen, von dort vors
Gericht zu Niedereschach40), von wo nur noch der Zug vors Obergericht in
Gengenbach „auf den Chor" übrigblieb, „da soll es dann ausgerichtet werden" **).

36) Sed ob pertinaciam et tenacitatem, maxime autem ob ineffabilia Rottwilanorum debita, partim quo ad
medietatem censuum illiquida, tantum enim medios census et hos rarissime solvere extraneis volebant, partim
eo, quod ex taxa cuiusdam Processus evenerat, disputabilia H 229, 538 f.

37) H 229, 539.

38) H 229, 539.

3») U. vom 13. Mai 1770, GK 30/114 a Nieder-Eschach; FD XX, 271.

40) Seit dem Verkauf von Niedereschach durch Abt Volzo fiel fernerhin der Rechtszug nach Niedereschach
aus.

41) Weistum von Beffendorf im Kop 627 fol. 92.

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