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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 122
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0134
In Villingen war auch der Groß- und Kleinzehnte Eigentum des Klosters. Diese
waren ebenfalls als Lehen an Klosterleute verliehen. Das Lehen des kleinen
Zehnten hatte der alte Vogt.

Das Vogtrecht war auch hier ein Zinslehen geworden, und dessen Vergebung
stand wie im Elsaß im Belieben des Klosters. Dies mag zum mindesten bei den
vier altgengenbachischen Dörfern in diesem Gebiet gleich gewesen sein. Indes fällt
uns auf, daß nur von 15 Höfen die Vogtrechtsgefälle angegeben wurden. Vogt-
rechtspflichtig waren aber alle Abteigüter. Daraus wäre zu schließen, daß die Vogt-
rechtsgefälle in mehreren Losen vergeben waren. Da aber die Einkünfte aus einem
für ein ordentliches Lehen nicht ausreichten, wurden noch andere Gefälle dazu-
genommen, in unserm Falle die Gülthofgefälle zu Dauchingen samt dem dortigen
„Zehntlein" mit dem Hanf- und Flachszehnten, die Beständergebühr für den Kleinzehnten
in Villingen und schließlich die Hofstattzinse für 17 weitere Stiftsgüter 70).
Also gehörten alle oder fast alle Häuser und Güter auch in Villingen der Abtei!

Die größten der aufgezählten Güter außer den beiden Fronhofgütern waren „die
Hube in Villingen" und die Stoefflershube. Ein Großbesitzer mit dem vielsagenden
Namen Gottgesegen hatte außer diesen beiden Huben noch drei kleinere Güter;
auch der alte Vogt hatte mehrere. Noch eine weitere Hofstatt wurde als unbebaut
bezeichnet.

Die Landeshoheit über Villingendorf besaßen seit 1372 die Herren von Zimmern.
Sie ging 1513 von diesen an die Stadt Rottweil 71), 1803 an Württemberg.

Auch diese am oberen Neckar zerstreut liegenden gengenbachischen Besitztümer
brauchten einen Verwaltungsmittelpunkt. Das war die Pflege oder der Schaffneihof
des Klosters in Oberndorf am Neckar 72). Der Vorsteher hieß Pfleger, Schaffner
oder später nach schwäbischen Gepflogenheiten auch Amtmann73). Er führte auch
die Aufsicht über alle Maier bzw. Curien und mußte alle Rechte des Abtes in
diesem Bereich wahrnehmen.

Das 16. Jh. brachte im Bereich des schwäbischen Klosterbesitzes einschneidende
Änderungen. Seit der Mitte des 16. Jh. gibt es keine Hinweise auf Gengenbacher
Besitz mehr. Abt Melchior von Horneck entledigte sich anscheinend eines Teils des
damals noch vorhandenen Besitzes im Neckarraum oder des ganzen, soweit er noch
gengenbachisch war. Nachweisen können wir es allerdings nur von Beffendorf.
Schon die Zeitgenossen haben dessen billigen Verkauf für eine Verschleuderung
gehalten. Er habe Beffendorf an das Spital zu Rottweil verkauft „um ein spat und
todten pfennig" 74).

Immerhin haben wir wenigstens von Römlinsdorf eine Nachricht. Das Bruderkloster
Alpirsbach hat 1422 den dortigen Gengenbacher Besitz erworben 75). Die

70) Er hat dis alles bißher von unßerm herren dem Abt von Gengembach und von demselben Gottshuß zue
lehen gehabt, ebenda.

71) Das Königreich Württemberg II, 491.

72) Item und wer da belechnet ist mit mins herren gueter, der sol die güeter niessen von der wurtzel untz in
den tolden, by Wasen und by zwig. Darumb sond (= sollen) si minem herren sin zins fueren gen Oberendorf.
Kop 627 fol. 92 a.

73) Ebenda und J. Grimm, Weistümer VI, 332.

74) Ebenda, 333.

75) Das Königreich Württemberg II, 354.

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