Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 127
(PDF, 67 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0139
ihre demokratische Verfassung gerne aufgibt, hat daher auch die Hoffnung, daß
der Fürst nicht nur diese Wallfahrt belassen, sondern auch alles dazu beitragen
würde, um sie noch mehr zur Blüte zu bringen. In dieser Absicht soll demnächst eine
aus dem Reichsschultheißen und dem Ratskonsulenten bestehende Deputation nach
Karlsruhe abgehen. Hier liegt der besondere Umstand vor, daß die Zeller Bürger
und die ganze umliegende Gegend von dieser Wallfahrt, die äußerst stark besucht
wird, leben und bei deren Aufhebung dem äußersten Elend preisgegeben werden
würden. Die größere Anzahl der Wallfahrer kommt ohnedies von auswärts und
verzehrt ihr Geld im Lande; wollte man daher auch gleich die Wallfahrt mehr als
eine politische Spekulation von Seiten der Stadt als von der Religionsseite ansehen,
so möchte doch solcheaus jenen Rücksichten zu empfehlen sein."18) Deutlicher braucht
man die Wichtigkeit der Wallfahrt für die Zeller nicht umschreiben. Die Wallfahrt
ist geblieben bis heute, auch nach der Aufhebung des Klosters Gengenbach als damaligen
Eigentümers.

An einer unerwarteten Stelle errichtete Gengenbach seine letzte Kirche. Im Zuge
einer Finanztransaktion wurde der Abtei im Jahr 1670 das abgelegene Bad
Rippoldsau übereignet. Trotz aller Nachteile war im Kloster die alte religiöse
Missionsaufgabe lebendig geblieben. Deshalb ließ Abt Roman Sutter nach der
Ratifizierung des Kaufvertrages in Rippoldsau ein Oratorium erbauen für die
religiösen Bedürfnisse der Bewohner und der Badegäste 19). 1672 erteilte der
Konstanzer Generalvikar die erbetene Erlaubnis dazu, denn Rippoldsau gehörte zur
Diözese Konstanz 20). Die Kapelle wurde im Juni 1672 begonnen und im Juni 1673
vollendet zur Ehre Gottes und der hl. M. Magdalena 21). Die Kosten beliefen sich
auf etwa 1100 Gulden. Diese Kirche mit ihren drei Altären wurde am Fest M.
Magdalena (22. Juli) 1673 vom Basler Weihbischof Dr. Caspar Schnorpf eingeweiht
22).

Die Gengenbacher Kirchen waren in ihrer Gesamtheit Kirchen mit oberherrlich
päpstlicher Zuständigkeit23). Deswegen benötigten alle wichtigeren Verwaltungsanordnungen
wie Inkorporationen, Pfarreierrichtungen und dergleichen die entsprechende
päpstliche Verfügung bzw. Bestätigung außer den bischöflich straß-
burgischen und den erzbischöflich mainzischen. Einerseits war dies ein erhöhter
Schutz, andererseits aber brachte es bisweilen neue Verdrießlichkeiten, weil der
Papst von Zeit zu Zeit Kleriker auf gengenbachische Kirchen anwies. 1255 gestattete

18) J. Rest, Zustände in der südl. Ortenau i. J. 1802, Ortenau 1924, 25 f.

1») H 229, 1672, 165 u. 185. 20) TJ. vom 27. Mai 1672, GK 30/162 Rippoldsau.

21) In den Turmknauf kam folgende U.: Im Jahre des Gottmenschen 1672 unter Papst Clemens X. und
Kaiser Leopold I. wurde der Bau dieses Gotteshauses zu Ehren des allmächtigen Gottes und der hl. M. Magdalena
, die mit ihren bitteren Reuetränen die Füße des Herrn benetzte, vom Abt Roman des Reichsklosters
Gengenbach begonnen. Dieser hat durch einen bargeldlosen Vertrag für gegenseitig gegebene 8000 Gulden diesen
Rippoldsauer Sauerbrunnen an Stelle eines sonst üblichen Pfandes vom Grafen Maximilian von Fürstenberg
erhalten. Vollendet wurde das Kirchlein im folgenden Jahr 1673 im Monat Juni. Abt Romanus, P. Placidus
Thalman Prior, Bernardus Hain subprior, Leonardus Feinlein senior, Nicolaus Alexandri, BenedictusDornblüth,
Josefus Haffner, Joachimus Fensen, Gregorius Fünckh, Bonifatius Schlee. H 229, 185 f.

22) H 229, 188. Dort auch die Beschreibung der drei Altäre. Monumenta, 1670 u. 1672, 177 f.

23) Specialiter autem ecclesiam uestram jn guegnebach, quam asseritis ad nos pleno iure spectare vobis
(= dem Abt) et per vos monasterio uestro auetoritate apostolica confirmamus, U. vom 24. April 1245, GK
Select PU Nr. 76

127


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0139