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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 129
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sorgsstellen sehr häufig Weltgeistliche auch nach der Inkorporierung, besonders
natürlich in den Zeiten, wo der Personalbestand des Klosters gering war. Im Jahr
1802 z.B. wurden die Pfarreien Gengenbach, Zell, Ichenheim, Dundenheim und
Elgersweier durch Mönche verwaltet, Nordrach, Biberach, Harmersbach und Griesheim
durch weltliche Priester 31).

Indessen gab es früher mit der Pfarrei Offenburg und Zell a. H. langwierige
Prozesse wegen der Zehntansprüche von dortigen Pfarrern 32). Bei diesen Gelegenheiten
wurden die zuständigen Zehntbezirke genauer und neu festgelegt.

Am meisten Verdruß hatte das Kloster um die Pfarrkirche in Gengenbach selbst,
die zeitweilig dem Kloster verlorenging und nur durch die energischen Bemühungen
der Äbte nach jahrelangen Verhandlungen wieder zurückgewonnen und gesichert
werden konnte. Weltgeistliche aus dem niederen Adel versuchten trotzdem immer
wieder, das Rektorat der einträglichen Pfarrkirche zu bekommen, wobei dann die
alten Untersuchungen von neuem begannen. Das Kloster konnte jedoch seine Pfarrkirche
behaupten, zuletzt 1247 33).

Noch weit über den Bereich der verschiedenen Klosterherrschaften hinaus haben
die Gläubigen durch letztwillige Verfügungen oder solche unter Lebenden zugunsten
des Klosters für ihr Seelenheil gesorgt.

Vielfach wünschten die Gläubigen auch, beim Kloster selbst begraben zu werden.
Sofern die Leute aus den Klosterpfarreien stammten, hatte dies keine Schwierigkeiten
, soweit die Pfarreien dem Kloster inkorporiert waren. Bei andern Pfarreien
stand einem solchen Wunsch das Recht der Pfarrkirche entgegen. Hier wurde ein
Ausgleich geschaffen durch das päpstliche Begräbnisprivileg von 12 5 8 34). Im übrigen
hielt sich das Kloster an die geltende Gesetzgebung über die konkurrierenden Rechte
von Pfarrkirchen und Klosterkirchen, insbesondere seit 1300 an die neuen päpstlichen
Bestimmungen *•). Ihre Eigenkirchen ließ die Abtei auch aus diesem Grund
der Reihe nach inkorporieren.

Für die Inkorporierung als Klosterpfarreien wurden verschiedene Gründe namhaft
gemacht. Bei den Pfarreien im Kinzigraum und der anschließenden Rheinebene
wurde vom Bischof als Hauptgrund für die Vereinigung mit dem Kloster
angeführt, daß sie dem Kloster seine schlechte wirtschaftliche Lage erleichtern
sollen :i8). Für Nieder-Eschach wurden unerträgliche Mißbräuche bei der Stellenbesetzung
geltend gemacht. Der Landschaftsadel hatte sich einen ungebührlichen
Einfluß darauf verschafft '17). Wenn diese Pfarreien mit Klosterprofessen besetzt

31) F. Zell, Die Saekularisation der Reichsabtei Gengenbach betr., FD 6, 297 ff.; GK Staatscrw. aaO.

32) UU. vom 4. Sept. 1220, GK 30/14 Biberach; U. von 1232, ebenda Zell a. H. 30/192; 3. April 1242,
ebenda 20/154 Offenburg, 17. u. 23. Juni 1329, 24. Juni 1397, ebenda 30/154 Offenburg; RBiStr II Nr. 1429 von
1253, 4. Jan. 1240, ebenda Nr. 1078.

33) Sehr viele UU. im GK 30/62 Gb Stift; letzter Prozeß mit ausführlicher Darlegung der früheren und
wörtlicher Anführung der Vor-U. von 1220/21, 1226, 1240, 1243, 1245, 1246 u. 1247 s. U. vom 11. Juli 1247,
GK Select PU Nr. 95.

34) „Virtute conspieuos" des Papstes Alexander IV. vom 2. Aug. 1258. Dessen Bestimmungen wurden in
N 1287 wörtlich aufgenommen, § 34.

35) K. Hitzfeld, Krise in den Bettelorden im Pontifikat Bonifaz' VIII., Historisches Jahrbuch 48, 1928, 1 ff.

36) Z. B. UU. vom 3. Nov. 1361, GK 30/178 Zell a. H.; 20 Mai 1437, ebenda 30/58 Gb Stift; Akten über die
Inkorporation von Ichenheim, 1462 bis 1515, Salb. fol. 1 ff.

37) Siehe 11. Kapitel.

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