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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 179
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0191
Adalbert soll das Kloster seinen Namen „Albertsbach" bekommen baben. Dann ist nocb von Unterschrift und
Siegel (corroboratio) die Rede, und endlich folgt eine lange Liste der Zeugen zur Beglaubigung des Inhalts
der Urkunde. Unter diesen ist auch unser „Rodolfus de w indes le" aufgeführt. Endlich folgt im
Schlußprotokoll die Unterschrift des Ausstellers, nach damaliger Übung des Kanzlers Philippus (Erben, S. 201).
Das Zeichen des Kaisers, das sogenannte Monogramm, setzt sich zusammen aus den Buchstaben der Worte:
„Henricus quintus, rex, imperator augustus." Von ihm selbst stammt nur der Querstrich des H. In den
Papsturkunden des Mittelalters erscheinen an Stelle der Schlußformel „Bene valete" seit dem 11. Jahrhundert
das Monogramm, das sämtliche Buchstaben des „Bene valete" enthält, und die „Rota", ein Kreis, in
den die Namen der Apostelfürsten, der des Papstes und seine Devise eingefügt sind. Die Datierung unserer
Urkunde lautet schließlich:

„Data argentine anno dominice incarnationis MC XX III.
Indict. 1. XXI feb. NRA. III. Luna XXIII."

(„Gegeben zu Straßburg im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1123.
Römerzinszahl: 1 21. Februar Goldene Zahl: 3 Epakten: 23.")

Mit diesen Angaben ist das Datum der Beurkundung genau fixiert. Eine chronologische Nachprüfung ergab,
daß die in der unter Heinrich V. gebräuchlichen Majuskelschrift gefertigte Pergamenturkunde an einem Mittwoch
, dem 21. Februar 1123, ausgestellt wurde. In diesem Jahre war die Römerzinszahl (Stelle des betreffenden
Jahres in einem 15jährigen Steuerzyklus der alten Römer): 1; die goldene Zahl, die Ordnungszahl
im 19jährigen Mondzyklus, betrug: 3; und die Epakten, die das Alter des Mondes am 1. Januar angeben
, lauteten: 23.

2. Das zweite bedeutsame Diplom ist die im Gemeindearchiv befindliche Fassung
des Korker Waldbriefs vom Jahre 1476.

Das Original liegt im Generallandesarchiv Karlsruhe und war im 12. Jahrhundert in
lateinischer Sprache auf Pergament geschrieben worden. Erst als dauernde Streitigkeiten
der Waldgenossen entstanden, bemühte man sich um eine vertragliche Regelung über die
Nutznießung des Waldes durch die 5 Gemeinden Kork, Bodersweier, Linx, Windschläg
und Appenweier. Dieser Vertrag ist datiert vom „Montag nach Sanct Ulrichs Tag, in
dem Jahr, als man zählte von Christi Geburt Tausent vier Hundert Siebenzig und Sechs
Jahr" (S. 16), also vom 8. Juli. Denn das Fest des hl. Bischofs Ulrich von Augsburg, der
am 4. Juli 973 starb, fiel in diesem Jahre auf einen Donnerstag, so daß der folgende
Montag am 8. Juli war. Ausgefertigt ist die „Verschreibung" „zu Kork auf dem Hof unter
der Eich". Dies war ein Freihof, der in der Mitte der Mark lag, wo unter der Eiche auf
dem Bühl Gericht gehalten wurde.

Die Urkunde beginnt mit der Nennung des Ausstellers und der Begründung des Vertragsabschlusses
. Danach haben die „fünf Heimburger (Vorsitzende des Bauerngerichts)
und Geschworenen, die sechs und dreißiger des Korker Waldes der fünf Dörfer einmündig
erkant . . ., den jahrspruch, den man alle jähr im mittel Mayen zu Kork auf dem hof
thut . . ., verschreiben zu lassen, das er vor- und verlesen werde ..., solchem fürzukommen
. .., dadurch vielleicht Uneinigkeit entstehen möchte". Der eigentliche Inhalt des Textes
legt die Entstehungsgeschichte des Korker Waldes dar. Wir erfahren, daß ein „Herr Ewell
und seine Hausfrau Utze sind gesessen auf dem Fürstenecke bey Oberkirche, haben gehabt
eine Tochter, hat geheissen Jungfer Stessel ... Ist zu Nussbach an einem Danze gählinge
gestorben; zu derselben Tochter Seelen Heyle haben sie in dasselbe Dorf Nussbach eine
Kirche gebaut. Und auch gegeben das Korker gewälde mit aller seiner zugehörte den
dreyen Kirchspiel Kork, Bodersweier und Links zu einer rechten Gottsgaben, Wittwen und
Waissen, Arm und Reich zu gebrauchen". Als dann die 3 Gemeinden uneins wurden, haben
sie „die zwey dörfer Windschläg und Appenweyr zu Ihnen in eine rechte Gemeinschaft
genohmen, um dass sie ihnen helfen, solche Gottesgabe zu behalten und handzuhaben" (S. 2).
Als aber immer noch kein Friede zustande kam, gab eine ehrbare Person den Rat, man
solle einen fünf Jahre alten Stier, „ein Wucherrind", ein Jahr lang einsperren und dann auf
den Hof zu Kork unter die Eiche führen, ihn beschwören und mit einem umgehängten
Heiligtum (Medaille) laufen lassen. Sein Weg solle als Grenze gelten. Er lief von Kork
„bis an den Holderstock, auf die Kinzig ob Schweighaussen (ausgegangenes Dorf zwischen

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