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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 227
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Heller34); 1344 erwirbt Hans von Neuneck Gülten zu Fischingen und ein Vogteirecht zu
Empfingen für zusammen 40 lb. Heller35).

Der Kauf eines Hofes zu önsbach für 42 lb. dn. im Jahre 13 4 3 36) und die Erwerbung
des Wiedergrünschen Hofes Nußbach für 24 lb. dn. im Jahre 13 4 6 37) stehen diesen Verkäufen
gegenüber.

Auch die zu Ende des Jahrhunderts zu verzeichnenden Güterverkäufe haben
keine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Familie zum Anlaß: Wie
in den vierziger Jahren werden auch diesmal die erlösten Summen wieder angelegt
.

1381 3S) und 13 8 8 39) fallen Waldanteile für insgesamt 20 lb. dn. an die Schauenburg
bzw. an die Kalwe.

13 9 7 40) werden die Verluste durch den Kauf von Zehntrechten für 20 lb. dn. wieder
ausgeglichen.

Gleich im 15. Jahrhundert wird durch die Belehnung Volmars mit den heimgefallenen
Lehen des Ludwig von Winterbach und des Hensel von Staufenberg
gen. Drusenheim das Vermögen wesentlich vergrößert41). Volmar kommt dadurch
in die Lage, in den folgenden Jahren seinen Besitz auszudehnen. Zwischen 1401
und 1420 können insgesamt etwa 150 lb. dn. angelegt werden, wovon der überwiegende
Teil von Volmar aufgebracht wird.

1401 kauft Volmar von den Neuenstein für 46 lb. dn. Gülten42); 1405 verkauft Hans
von Tischingen für 8 lb. Heller Güter und Gülten an Hans Höfinger 42a); 1406 verkauft
Hans von Tischingen Hofanteile an Hans Höfinger43); 1407 erwirbt Volmar von Obrecht
Münchhardt und Hanseman Früh einen Hof für 30 lb. dn.44); im gleichen Jahr kauft
Volmar Gülten von Henselin Bechler von Oberkirch für 10 lb. dn.45) und einen Hausanteil
von dem Gengenbacher Bürger Kuntz Reinsei für 40 lb. dn.46); 1415 kauft Volmar Gülten
von Menlach von Tettlingen47), 1418 eine weitere Gült von den Hummel48) und 1420
Gülten von Steselin von Tettlingen49).

Die Familienherkunft der Ehepartnerinnen ist leider nur selten zu erkennen.
Die mit der teils ländlich-ritterlichen, teils städtisch-bürgerlichen Familie Schneit
eingegangene Verbindung des Johann49a), die Verheiratung von Töchtern an die
Familien Schneit und Rohart von Oberkirch, die Ehe Volmars mit Else Schultheiß
von Neuenstein sowie die Verbindung zwischen Hans Höfinger und der Anna
Böcklin dürften nicht zuletzt auch aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt sein. Alle
Partnerfamilien nämlich gehören zu jenen erfolgreichen Stadtgeschlechtern, die am
Ende des 14. oder erst im 15. Jahrhundert auf Grund ihres Reichtums einen Landsitz
erwerben und in die alte Ritterschaft eindringen können.

Bemerkenswert ist, daß die Höfinger, obwohl sie doch nicht in den schlechtesten
Verhältnissen lebten, nur als Edelknechte bezeichnet werden. Zwischen 1297 und
1425 ist kein Höfinger bezeugt, der die Ritterwürde erworben hatte.

5. Hummel von Staufenberg

Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts sind die Hummel nachzuweisen. Während
Urkundenmaterial bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts nur in geringer Anzahl erhalten
ist, fließen von diesem Zeitpunkt an die Quellen reichlich50).

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