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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 232
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auftauchende Familie Neuenstein geht auf die Offenburger Rohart zurück, die
durch Erwerbung zahlreicher Landgüter um 1320 landsässig werden111). Von den
Neuenstein ist nur wenig Urkundenmaterial erhalten. Ihre Besitzungen dürften
nicht allzu umfangreich gewesen sein.

Es kann mit Bestimmtheit angenommen werden, daß die Neuenstein zwischen
1285 und 1295 in akuter wirtschaftlicher Bedrängnis waren. Mehrere Güter müssen
in dieser Zeit aus dem Besitz gelöst und verkauft werden. In einer Verkaufsbewilligung
des Markgrafen Rudolf von Baden aus dem Jahre 1294 wird ausdrücklich
Verschuldung als Verkaufsursache angegeben112).

1287 erwirbt Kloster Allerheiligen den Neuensteinhof für 9 Mark Silber113); im gleichen
Jahr erwirbt das Kloster weitere Lehengüter für 9 Mark Silber, die ein Neuenstein
zusammen mit drei Staufenberg aufgibt114); 1289 gelangen ein Hof und eine Mühle an
Kloster Frauenalb115), und 1294 erwirbt wiederum Allerheiligen einen Hof in Sasbach116);
1307 schließlich kauft Allerheiligen eine Hofstatt zu Oberkirch für 3 lb. dn.117).

Heiratsverbindungen sind nicht nachzuweisen. Bemerkenswert ist, daß sämtliche
männlichen Familienangehörige, soweit sie nicht Mönche sind, als Ritter erscheinen
.

9. Röder

Die Röder sind im Zeitraum der Untersuchung die zahlenmäßig größte Familie
der Ortenau. Ihr erstes Auftreten fällt in die letzten Jahre des 12. Jahrhunderts
Zu Beginn des 13. Jahrhunderts teilt sich die Familie in drei Linien, von denen
die eine, die Linie Widembösch, um 1380 bereits erlischt. Eine der beiden restlichen
Linien spaltet sich im Verlauf des späten 13. und beginnenden 14. Jahrhunderts in
mehrere Zweige. Stammsitze waren die Burgen Rodeck und Hohenrod118).

Urkundenmaterial ist reichlich erhalten. Dennoch erschien es auf Grund der für
die einzelnen Familienzweige verschieden günstigen Quellenlage angebracht, die
Besitz- und Vermögensstruktur nur der Hauptfamilie einschließlich aller Nebenlinien
zusammenfassend darzustellen. Wenn überdies aus der Gesamtuntersuchung
eine Zweiglinie herausgegriffen und noch einmal gesondert dargestellt wird, so
deshalb, weil das Quellenmaterial für diesen Zweig eine Sonderuntersuchung
rechtfertigt.

Der nachweisbare Besitz ist überwiegend Lehengut. Die Röder standen in
Lehensverhältnissen zu den Markgrafen von Baden, den Herzögen von Luxemburg
, den Bischöfen von Straßburg, den Herren von Eberstein, der Abtei Selz und
den Herren von Lupfen.

Die Besitzungen sind weit gestreut und sowohl auf rechts- als auch auf linksrheinischem
Gebiet zu finden. Aus der Vielzahl der kleinen und größeren Besitzungen
ist deutlich eine gewisse geographische Konzentration zu erkennen: einmal
im Dreieck Unzhurst—Appenweier—Sohlberg, zum andern im Raum Sinzheim—
Bühl und zum dritten im Kraichgaugebiet um Weingarten. Die Besitzungen auf
linksrheinischem Gebiet fallen gegenüber den rechtsrheinischen kaum ins Gewicht.
Der in den drei genannten Räumen konzentrierte Besitz hat jeweils einen Burgsitz
zum Mittelpunkt oder liegt doch zum mindesten in unmittelbarer Nähe eines

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