Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 245
(PDF, 67 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0257
Der nachgewiesene Besitz ist Streubesitz und liegt im wesentlichen innerhalb der
7,5-Kilometer-Zone um Burg Windeck bzw. erstreckt sich daran anschließend nach
Westen bis zum Rhein. Daneben befinden sich zahlreiche verstreute Besitzungen im
Elsaß und — stark konzentriert — im Kinzigtal um Haslach; die Güter im Kinzigtal
gehörten ursprünglich zum Besitz der Schnellingen, gelangten aber in der zweiten
Hälfte des 14. Jahrhunderts in die Hand der Windeck.

Während des ganzen Untersuchungszeitraumes sind die Windeck trotz ihres umfangreichen
Besitzes in Geldverlegenheiten. Große Werte werden bereits zu Beginn
des 14. Jahrhunderts aus der Hand gegeben, kommen teilweise als Lehen zurück
und werden daraufhin weiter vesetzt oder verkauft. Den zeitlichen Schwerpunkt
der Veräußerungen bilden eindeutig die Jahre zwischen 1310 und 1320; weitere
Verkäufe erfolgen in unregelmäßigen Abständen, eine zweite Häufung ist zwischen
1360 und 1370 zu erkennen.

1285 fallen Gülten im Wert von 11 lb. dn. an Kloster Schwarzach290);

1309 erwerben die Markgrafen die Stadt Stollhofen und die Dörfer Hügelsheim und
Söllingen, die die Windeck bisher als Geroldseckisches Lehen trugen, für 1350 Mark
Silber291); 1311 fällt Burg Stollhofen, gleichfalls ein Geroldseckisches Lehen, für weitere
1350 Mark Silber an die Markgrafen292); 1316 kauft Kloster Ettenheimmünster Zehntrechte
für 10 lb. dn293); im gleichen Jahr geht das Dorf Nonnenweier, ein bischöflich-
straßburgisches Lehen, für 110 Mark Silber wieder in die Hand des Lehensherrn über294);
zwischen 1318 und 1320 kann sich Kloster Schwarzach von der Kastvogtei, die die Windeck
bisher als Reichslehen innehatten, „wegen drückender Schulden" der Windeck für eine
Summe von 1200 lb. dn. loskaufen295); 1320 kauft Nikolaus Bökeler Gülten für 36 lb.
dn.29«).

1336 verpfänden die Windeck ein Zehntrecht an Albrecht Schimpher297); 1344 verkaufen
sie zusammen mit den Bosenstein eine Gült an den Ritter Johann Jung aus Straßburg
für 31 Mark Silber298).

1357 fallen Stadt und Burg Stollhofen sowie die Dörfer Hügelsheim und Söllingen,
die die Windeck bereits früher dem Markgrafen verkauft, in der Zwischenzeit aber als
Lehen zurückerhalten hatten, wieder an den Markgrafen299); nachdem eine neue Belehnung
erfolgt zu sein scheint, erwerben die Pfalzgrafen im Jahre 1362 den Komplex für 200 fl.
und 100 lb. dn.300); 1365 kauft Kloster Herrenalb eine Gült für 4 lb. dn.301); 1371 gehen
Güter, die durch Heirat mit Mene von Schnellingen eingebracht worden waren, um 100 fl.
in den Besitz der Grafen von Württemberg über302).

Einen weiteren Hinweis auf die finanzielle Notlage gibt daneben eine Urkunde
aus dem Jahr 1347, worin die Windeck dem Markgrafen gegen Erlaß von Schulden,
deren Höhe nicht genannt ist, Öffnung in Burg Windeck einräumen 303).

Neben den oben angeführten Besitzabgängen erfolgten Vermögensverminderungen
durch größere Stiftungen:

1276 fällt eine Gült im Wert von 10 Mark Silber als Stiftung an Kloster Lichtental304);
1281 werden weitere Gülten im Wert von 20 Mark Silber an die Klöster Herrenalb und
Lichtental vergeben 305); 1319 stiften die Windeck eine Frühmesse zu Bühl und statten sie
mit größeren Gütern aus 30°); 1344 werden die Straßburger Predigermönche mit Gülten bedacht307
) und 1359 wird eine Gült gekauft und als Stiftung aus der Hand gegeben308);
1368 stiften die Windeck eine Pfründe in Ottersweier, verbinden die Stiftung allerdings
mit der Auflage, daß den Stiftern das Recht zur Ernennung des Priesters vorbehalten
bleibt; erster Kaplan wird der Sohn des Stifters 309); 1369 fällt ein Hof als Stiftung an
Lichtental310); 1376 werden weitere Gülten gestiftet311), 1377 statten die Windeck eine

245


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0257