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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 88
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die Zeugen, beladen mit Erinnerungen an die vergangene Zeit und wohl auch ein
wenig darauf bedacht, das hervorzuholen, was der gnädigen Herrschaft am ehesten
passen möchte. Aus ihren Antworten sollte sich dann die Wahrheitsfindung ergeben
und die rechtschaffende Kraft des Herkommens offenbar werden. Zwei
Hundertjährige sind unter den Befragten: Jörg Christ aus Kuhbach — aus ihm
war nicht mehr viel herauszuholen, da er völlig taub war. Der andere dagegen,
Hans Bruch aus Schuttertal, konnte noch ganz gut Bericht geben.

Wir greifen hier das Protokoll des Lorenz Hunn, Vogt zu Seelbach, heraus,
dem folgendes zu entnehmen ist:

„Er, herrschaftlicher Vogt, heiße Lorenz Hunn, sei 38 Jahre alt, zu Seelbach
geboren und Vogt daselbst. Die Geroldsecker hohe Jurisdiktion gegen Lahr gehe
über ein steinern Brückle zu einem Bannstein, welcher ungefähr 200 Schritt weiter
gegen Lahr jenseits des Schutterflusses steht. Und obwohl er noch jung, so habe
er solches in der Zeit von seinem Vater gehört und erfahren, weil er lange Zeit
bei ihm sich aufgehalten.

Die Sägmühl stehe auf herrschaftlich Geroldsecker Boden wie auch das klein
Brückle. Der Sägmüller ist auch der Herrschaft unterworfen und verpflichtet, muß
auch jederzeit zum Ruggericht in Seelbach erscheinen. Er sei auch verpflichtet, der
Herrschaft das Bauholz, die Dielen und dergleichen zu schneiden um den halben
Lohn. Der Sägmüller habe auch einige Jahre Wein daselbst verzapft und der
Herrschaft das Ungeld geliefert, welches alles er von seinem Vater und Großvater
, so sehr alt geworden, oftmals gehört. Von Händeln wegen dem Brücklein
habe er nur erzählen hören. Malefikanten würden bis zu obigem Bannstein geführt
und den Lahrern ausgeliefert und, vice versa, ausgewechselt, wie es bei seines
seligen Vaters Lebzeiten auch mit einem Delinquenten geschehen, der nach Schuttern
geliefert worden.

Wegen des Zehnten ist ihm dies bewußt, daß er allerdings bis an den Bannstein
sich erstreckt, und werde der Zehnten nach altem Herkommen den Untertanen
in Früchten angeschlagen. Es habe sich eines Jahres zugetragen, daß sich
die Lahrer den Kuhbacher anmaßen wollten, sei ihnen aber abgenommen und
aus dem erlösten Geld eine Glocke für den Kuhbacher Kirchturm gekauft worden."

Soweit Lorenz Hunn. Im Grunde enthält dieses Protokoll wieder einmal den
bekannten Sachverhalt in Geroldsecker Sicht. Wesentlich Neues konnte auch die
Befragung der andern Zeugen nicht beibringen. Nur daß hie und da eine zusätzliche
Bemerkung das Bild etwas ergänzen kann. So weiß einer zu berichten, daß
der Sägmüller 3 Batzen an die Geroldsecker Herrschaft an Steuern gibt. Ein
anderer bemerkt, daß er selbst vor Jahren dabei gewesen, als man den Sägmüllei
einmal abführte und auf Geroldseck gefangen setzte, weil er das Ungeld vom
Wein nach Lahr gegeben hatte. Was die Frage der Auslieferung von Delinquenten
betrifft, so haben mehrere in Erinnerung, wie man den sogenannten Geisbeck, des
jetzigen Blumenwirts zu Lahr Großvater, nach Lahr ausgeliefert, wo er, als
Hexenmeister angeklagt und verurteilt, verbrannt worden sei. Bei den Älteren
sind auch die Vorgänge damals beim Steinbrückle noch verhältnismäßig gut in
Erinnerung. Auch das Lied vom Flaschenkrieg kennt man noch. Die eine Zeugin,


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