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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 92
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Von der anderen Seite gibt man dem Markgrafen zu bedenken, daß die Frage
mit dem Kuhbacher Zehnten und den Rechten dort durchaus ungeklärt sei, daß
jedenfalls nicht genügend Grund gegeben war, den Mann an die zwei Jahre festzuhalten
. Die von der Leyen seien österreichische Vasallen, ihre Diener auch
Diener Österreichs, das Verhalten des Markgrafen müsse den Kaiser selbst
verletzen.

Nun wollte der Markgraf die Sache denn doch nicht zu einer Haupt- und
Staatsaktion auswachsen lassen, zumal ihn in dieser Zeit der Bau seines neuen
Schlosses Carlsruhe und mancherlei Pläne, die in Zusammenhang mit diesem
Schloß standen, beschäftigten. Auf keinen Fall wollte er es mit Ihro Majestät,
dem Kaiser, verderben. So geht es in den späteren Schreiben merklich gelinder
her, und in einem der letzten, die in der Sache liefen und an den Baden-Durlachischen
Bevollmächtigten gerichtet waren, heißt es am Schluß: „Indes werden Euer
Liebden von uns dienstlich ersucht, Ihro römisch kaiserl. und kathol. Majestät
mit Benachrichtigung der wahren Beschaffenheit dieser Sachen wieder aus der
gehaßten Meinung zu setzen, als wären wir deren erzherzoglichem Haus allzu
nahe getreten oder ließen uns einfallen, durch unrechtliche Handlungen deren
Vasallen die bisher mit allem Eifer gesuchten kaiserlichen Hulden zu alterieren
und sich anbei selbst zu versichern, daß etwas dergleichen zu tun die auf uns
geerbte Treue und patriotische Bezeugung gegen Ihro römisch kaiserl. und kathol.
Majestät auch Liebe der Gerechtigkeit nimmermehr verstatten wird. Womit wir
denn vermittelst dessen in verlangter Wiederantwort zu freundlicher väterlicher
Dienstgefälligkeit stets willig und bereit verbleiben.

Carlsburg, den 27. August 1716
(Unterschrift)."

Glücklichere von der Leyen

Trotz mannigfacher aufregender Vorfälle obiger Art muß die Zeit der von der
Leyen im Geroldsecker Land glücklich genannt werden, glücklicher zum mindesten
als die vorausgehende cronbergische. Von dem kleinstaatlichen Lärm abgesehen,
war diesen Herren eine lange Friedenszeit vergönnt, die nur durch die Auswirkung
des österreichischen Erbfolgekriegs (1744—47) unterbrochen wurde. Das
Ländchen konnte sich erholen, die Abgaben und Zehnten wurden pflichtgemäß
geleistet, die Ordnung war wieder eingekehrt. Die Verwaltung, amtlich als Oberamt
Geroldseck bezeichnet, setzte sich zusammen aus dem Oberamtmann, der
später auch den Titel Hofrat führte, dem Oberamtsverweser und Rentmeister,
dem Bergrat und dem Oberförster. Über diesem stand der Graf als regierender
Herr. Doch hielt sich dieser nur vorübergehend im Geroldsecker Ländchen auf.
Der Schwerpunkt der von der Leyischen Besitzungen lag in den „Rheingegenden",
an Mosel und Lahn, bei Koblenz und Bonn. Einen standesgemäßen Wohnsitz
brauchte man aber auch im Geroldseckischen, und so sollte das Schloß Neuen-
dautenstein, das nach dem Wiederaufbau durch den Herrn von Cronberg von
diesem später sehr vernachlässigt worden war, allmählich wieder in ordentlichen

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