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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 143
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1963/0155
Diese Textänderungen erfuhren also die §§ 3, 4, 35 und 50 von L II 1331. Wir
haben darin die Mitwirkung des Abtes Lamprecht von Brunn (Abt von 1354
bis 1374) zu erblicken, der viele Jahre Berater des Kaisers Karl IV. und seines
Sohnes Wenzel gewesen war. Von den folgenden Kaisern wurde die Verfassungsurkunde
in der Form von K 1366 bestätigt bis zur Zeit des Kaisers Maximilian I.
Auch er hat in der zuvor üblichen Weise die Verfassungsurkunde L II 1331
bestätigt 9), nachdem er vorher noch eine allgemeine Bestätigung aller Klosterrechte
erlassen hatte. Inzwischen waren jedoch seit 1331 beinahe 200 Jahre verflossen,
und in dieser Zeitspanne waren durch Manngerichtsurteile zahlreiche neue Ausführungsbestimmungen
ergangen, die in ihrer zerstreuten Aufzeichnung immer
schwerer übersichtlich wurden.

Da wurde im Jahr 1508 Philipp von Eselsberg aus Wiltingen 10) Abt im Kloster
Gengenbach (bis 1531). Über ihn zeichneten die Klosterprotokolle folgendes Bild:
Philipp von Eselsberg war ein Adeliger, der sich von Jugend an mit den Wissenschaften
beschäftigte und in ihnen Hervorragendes leistete. Als Jüngling kam er in
dieses Kloster, wurde Mönch und übertraf die andern bei weitem an Klugheit, so
daß er einstimmig lx) zum Abt gewählt wurde. Wegen seiner vielen geistigen und
körperlichen Vorzüge war er beim Kaiser Maximilian sehr angesehen, welcher ihn
zweimal im Kloster besuchte und eine Zeitlang dort verweilte. Nach dem Vorbild
anderer wollte er aus seinem Kloster ein Chorherrenstift machen. Zu diesem Zweck
war er dreimal mit großen Unkosten in Rom und erlangte vom Apostolischen Stuhl
in dieser Angelegenheit eine Bulle, die jetzt noch vorhanden ist. Aber wegen des
Widerstandes von Karl V. konnte er diese wenig klösterliche Absicht nicht verwirklichen
. Er war ein gewaltig kluger und gelehrter Mann, aber ein wenig glücklicher
Wirtschafter. Er starb 1531 12).

Die wirtschaftliche Lage der Klosterherrschaft war damals schon seit längerem
unglaublich schlecht. Abt Philipp war schon beim vorherigen Abt gegen dessen

9) U. vom 6. April 1495, GK Select KK Nr. 1015.

10) Am zuverlässigsten sind die Eigennamen überliefert in H 229. Sie hat leider den Herkunftsort des
Abtes Philipp nicht angegeben. Ebensowenig die Monumenta. Doch hat deren Herausgeber „Wilflingen" ohne
weitere Angaben dazugesetzt. Indessen trifft dies nicht zu. Dagegen hat H 228, ein Kopialbuch, an 3 Stellen
den Herkunftsort: fol. 9a: Philipp de Eselsberg de Wildingen; in der Kopie des Wahlprotokolls fol. 15 b:
de Wittingen; in der Kopie der bischöflichen Bestätigungsurkunde fol. 15 b: ex Wittingen. Aus Gengenbachcr
Klosterakten entziffert Krieger den Namen: Philippus Eßelsberger de Wiltingen 1508 (TW, 698). Also vier
verschiedene Namensformen, die nur in zwei Buchstaben unklar sind, die in der damaligen Schriftart beim
Lesen leicht verwechselt werden konnten. Es muß richtig heißen Wiltingen (bei Vaihingen). In H 228 fol. 9 a
ist sein Wappen eingezeichnet: ein springender Geißbock (also kein Esel) auf einem Dreiberg.

11) Diese Einstimmigkeit war indessen erst durch Vergleichsverhandlungen zustande gekommen. Im Wahlprotokoll
(Abschrift in H 228 fol. 15b) heißt es nämlich: „Nach dem Tod des Abtes Conrad von Mülheim
wurde Philipp Eselsperger von Wiltingen durch Wahl in der gemischten Form des Vergleichs gewählt und
so führten die Vergleichsmänner die Wahl aus gewissen Gründen auf dem gemischten Weg durch im Jahre
1508." Da dies die amtliche Darstellung der Wahl ist, steht fest, daß er eben ursprünglich nicht einstimmig,
sondern erst nach Vcrgleichsverhandlungen der die Wahl leitenden Vergleichsmänner gewählt wurde. Bei
zwiespältiger Wahl lag die Entscheidung beim Bischof als Ordinarius bzw. bei seinen Vergleichsmännern.
Die Wähler des (uns unbekannten) Gegenkandidaten schlössen sich also erst nachträglich der Wahl Philipps
an. Auch die Bestätigungsurkunde (ebenda fol. 15b) vermerkte dies: „Philipp wurde durch die bischöflichen
Vergleichsmänner und Wahlleiter gewählt und zum Abt bestimmt."

12) H 229, 13; ganz ähnlich Monumenta, 164; einiges davon und weitere sehr schätzbare Nachrichten über
Abt Philipp siehe H 228 fol. 9 a, 15 b bis 16 a.

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