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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 156
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Hanau dann, das Amt gegen 140 000 fl. pfandweise einräumen zu wollen; von
dem Pfandschilling wären 30 000 fl. bar auszuzahlen und der Rest an andere
Gläubiger zu überweisen (Prot. d. 13er). Doch die Unterhandlungen zerschlugen
sich. Die Landesfinanzen zerrütteten, die Verpfändungen dauerten an. Am 17. Dezember
1615 ließ Johann Reinhard dem Gericht Lichtenau den Kornzehnten, das
Viertel zu 2% fl. — von 285 V. waren 120 V. verschenkt worden —, anbieten.
Jedoch lehnten die Gemeinden ab, da sie in jetzigen beschwerlichen Zeiten einen
solch starken Kauf von etlich 1000 fl. nicht wohl unterfangen könnten. Ein Jahr
darauf nahm dann Melchior Mackh, Handelsmann in Gernsbach, 135 V. des Gerichtszehnten
, das Viertel zu 2 fl., als Zins für ein Darlehen von 5400 fl. an.

Wegen vielfach eröffneter Exekutionsbescheide am Reichskammergericht Speyer
seitens der Gläubiger stand Graf Johann Reinhard in nicht geringer Gefahr,
worauf ihm die Stadt Straßburg zur Erledigung der angelaufenen Zinsen auf Johannis
Baptistä 1619 eine Anleihe von 40 000 fl. gewährte. Die Kapitalaufnahme
geschah unter Bürgschaft beider Ämter — Lichtenau 23 000 fl., Willstätt 17 000 fl.
—, welche bei den Verhandlungen durch die Schultheißen von Willstätt, Bischofsheim
und Lichtenau als besonderem Ausschuß vertreten waren. Die Untertanen
verpflichteten sich, die Schuld ohne Zutun der Herrschaft in zwölf Jahren abtragen
zu wollen! In einer „Schadloserklärung" überließ der Landesherr beiden Ämtern
herrschaftliche Gefälle. Schon 1620/21 zahlten Willstätt und Sand 4000 fl., Offendorf
und Herlisheim 1000 fl. zurück. Den Rest der Schuld mit 35 000 fl. trugen
beide Ämter in der Zeit der Münzverschlechterung 1622, da der Reichstaler von
1 Vi fl. auf 6 fl. gestiegen war, in einem Betrage ab: Amt Willstätt 13 000 A., die
Gerichte Bischofsheim und Lichtenau 14 000 fl., der Stab Offendorf 8000 fl. Tatsächlich
war dies aber nur ein Viertel der Schuldsumme = 8750 fl. Da diese Ablösung
mit „leichtem Geld" nach der Rechtsauffassung jener Zeit nicht anging,
wurde 1630 ein Vergleich geschlossen. Der Rat verzichtete auf die sieben Jahreszinsen
1623/29 der Restschuld von 26 250 fl. samt einer Terz dieses Betrages. Die
verbleibenden 17 500 fl. sollten außer den jährlichen Zinsen nach Verfluß von zehn
Jahren auf Martini 1640/41/42 zu je einem Drittel mit 5 833 fl. 3 ß 4 in Sorten
nach Ausweis der Obligation entrichtet werden. Aber nur der Stab Bischofsheim
leistete seinen Anteil am Jahreszins und trug auch 1000 fl. an der Schuld ab; den
andern machte der hereinbrechende Krieg eine Leistung unmöglich. 1669 hatte
Straßburg noch 16 500 fl. ohne die Zinsen nachzufordern (E 2973. Gen.Konv. 32).

Das Land, das heißt der Graf, war mit den Finanzen am Ende. Selbst die
Kosten des Kuraufenthaltes Johann Reinhards mit Gefolge im „Sauerbronnen"
(Griesbach oder Peterstal) 8) 1623 mit 4756 fl. an Handelsmann Hanß^Conrad
Baldenhover in Freudenstadt blieben offen; die 237 fl. 8ß Jahreszins wurden aufs
Amt Willstätt verwiesen. Nach vergeblichen Versuchen des Gläubigers, zu seinem
Gelde zu kommen, wurde die Schuld 1630 als „leicht Geld" der Kipperzeit auf
1200 fl. herabgesetzt und durch Vergleich 1663 mit 400 fl. abgelöst (Willstätt
Konv. 15). Etliche Seiten würden sich füllen, wollte man alle Verkäufe, Pfand-

8) Hat 1620 die Kur im Hubbad, sonst in Bad Niederbronn gebraucht.

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