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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 180
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bereits stand. Man käme der Ermittlung des genauen Zeitpunktes möglicherweise
näher, wenn die noch bestehenden, behauenen Fenstergewände des Palas der
Burg auf Steinmetzzeichen untersucht würden.

Der im nicht sonderlich geräumigen Palas der Burg mit dem Wachsen des Geschlechtes
entstandene Mangel an Wohnraum einschließlich der Stallungen, Keller,
Futter- und Vorratsräume war dringender Anlaß zur Schaffung neuen Raumes,

Windedier Genossenschaftswald, 1:150 000, aufgeteilt 1825. Die Geschichte seiner Aufteilung an die nutzungsberechtigten
Gemeinden siehe Ortenau 1937. Die gestrichelte Linie gibt den Umfang des ehemaligen, unzer-
trennten Bergwaldes an. Die Herren von Windeck waren seiner Zeit die Forstherren des Waldes; es war ein
wichtiges grundherrliches Recht. Die eingetragenen Genieindenamen deuten die Lage ihres Anteils nach der
Verteilung an. Der Gebirgswald, wo der Name Windeck steht, wurde im 19. Jahrhundert badischer Staatswald.
O ~ Siedlungen: A = Aschenplatz (zu Hundsbach), B — Biberach (zu Hundsbach), E •= Erbersbronn,
Gl = Glashütte (bei Lauf), He = Herrenwies, Hu = Hundsbach, N = Neusatz, ObT Obertal (von Bühl),
Sch = Schönbrunn (zu Neusatz), Schi = Schindelbronn, V — Viehläger (zu Hundsbach). • ™ Einzelhäuser,
Paßstellen (heute Höhenhotel): HE = Hundseck, P = Plättig, S — Sand, UM = Unterstmatt. X oder ihm
Gipfel oder Höhenrücken: BH = Badener Höhe mit Mittelfeld- und Vorfeldkopf, BK = Bettelmannskopf,
HaK = Hauersköpfc, HG = Hornisgrinde, HK — Hochkopf, HoK — Hoher Ochsenkopf, I — Immenstein,
KG = Kleine Grinde, LG = Lange Grinde, MK = Mehliskopf, NK = Nägeliskopf, OK = Omerskopf,
W = Wiedenfels. Was hier eingezeichnet ist und noch ein Stück weiter nach Westen gehörte zum ursprünglichen
Amt Windeck, dessen Grund- und Verwaltungsherren die Windecker waren.

denn die Burg war nicht Alleinbesitz des Erbauers gewesen, sie war auf Grund
eines Vertrages Ganerbenburg, d. h. die Vertragspartner und deren Nachkommen
hatten das Wohnrecht mit dem bereits genannten Zubehör auf der Burg,
nur die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke waren gesondertes Eigentum.
Die Enge der Burg gestattete keinen Erweiterungsbau des Palas. So entschloß man
sich zur Erstellung einer zweiten Burg, der Neu-Windeck. Die Zeit der Erbauung
ergibt sich aus der Wittumsverschreibung des Ritters Johann von Windeck vom
18. Mai 1325, in der „die Mühle unter Neu-Windeck" erwähnt wird.

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