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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 213
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euch zu Lieb und Willen mir gönnen wolle, gnädiglich mich von ihm zu euch zu
tun. Sofern ich von seiner Gnaden beurlaubt werde, zweifle ich nicht ..."

Der Basler Rat willfahrte der Bitte und den Anregungen Widmanns. Er schrieb
an den badischen Markgrafen; das Schreiben ist glücklicherweise erhalten geblieben.
Aus diesem von Widmann erbetenen oder angeregten Gesuch des Basler Rates an
den Markgrafen Christoph geht dann auch hervor, daß Widmann als Arzt in
Baden-Baden praktizierte und daß er auch am Hof zugelassen war und im
Jahre 1476 im Dienst des Markgrafen stand. Denn dieser Brief ist nun datiert
vom 24. Oktober 1476. Dort heißt es, nach der üblichen umständlichen Anrede:
„Wir versehen uns für die nächste Zukunft eines Ordinarius in unsrer Hohen
Schule, zu lesen in der Arzneikunst, zu welcher Lektur uns der hochgelehrte
Meister Johannes Widmann der Arzney Doctor und Eurer Fürstlichen Gnaden
Arzt tauglich gerühmt wird." Hier wird ausdrücklich vermerkt, daß Widmann
Arzt des Markgrafen ist; allerdings ohne besondere höfische Titulatur.

Der Rat der Stadt Basel, bei dem Widmann offenbar gut empfohlen war, hat mit
diplomatischer Klugheit dem Markgrafen die erbetene Beurlaubung schmackhaft gemacht
. Denn, so heißt es weiter in dem Schreiben des Rates an den badischen
Fürsten: Er, der Rat, habe im übrigen keinen Zweifel, daß Fürstliche Gnaden mit
viel geschickteren und gelehrteren Meistern in der Kunst, Übung und Praxis begabt
seien — was immerhin ein Zeichen dafür sein könnte, daß es in der kurörtlichen
Residenz Baden und in der Markgrafschaft nicht an tüchtigen Ärzten gefehlt hat.
Dagegen habe man in Basel Mangel an geschickten Dozenten. Darum wolle man
Fürstliche Gnaden gar demütiglich und mit sonderem Fleiß bitten, dem vermeldeten
Meister Hannsen gnädigst die Gunst zu erweisen, sich „uns und unser
schul zu lieb und trost zu uns ze tund". Folgt Schlußsatz: in Dankbarkeit und
schuldiger Widcrgeltung, geben uf donnerstag vor Simonis et Jude anno 1476, das
ist am 24. Oktober des Jahres 1476.

Zur gleichen Zeit ging auch eine Antwort des Basler Rates an Widmann. Sie ist
insofern interessant, als sie davon erzählt, daß der Rat ihn gern in Basel haben
wolle, daß auch die Universität nichts dagegen habe, ihn „unverbunden lesen"
zu lassen. Allerdings, so heißt es vorsichtig weiter: „Es hat aber die gestalt, daz
wir by den ziten weder arzet noch lectoribus nottürftig sind, zu bestellen. Was sich
ouch in künftiger, tagen begeben mocht, mögen wir nit wissen".

Es heißt aber dann einschränkend weiter, falls sich das Bedürfnis einstelle und
er, Widmann, dafür tauglich befunden werde, so werde man ihm vor anderen
den Vorzug geben. In gleichem Sinne schreibe man auch „unserem gnedigen Herren
marggraf Christoffeln etc.", wie er — Widmann — aus der beiliegenden Kopie
ersehen könne. Bemerkenswert ist aber dabei, daß in dem Schreiben des Rates an
den Markgrafen Christoph die Bitte, seinen Dr. Widmann zu beurlauben, weit
dringlicher behandelt wird, während von der Möglichkeit einer erst zukünftigen,
also nicht sofortigen Verwendung als Dozent und Stadtarzt mehr nebenbei die
Rede ist: was für die diplomatische Kunst des damaligen Basler Ratschreibers
Walter Baumgarter spricht.

Auf jeden Fall: Widmann muß den erbetenen Urlaub von seinem Herrn er-

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