Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 218
(PDF, 61 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1963/0232
war Johann Reuchlin der einflußreichste Rat Eberhards und der Vorsitzende des
schwäbischen Bundesgerichts. Johann Widmann kam in Tübingen in eine Welt
hoher Gelehrsamkeit und bedeutenden literarischen Lebens, mit der der mark-
gräfliche Hof in Baden-Baden kaum zu vergleichen war.

Auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Versorgung war der neue Herr
Widmanns nicht kleinlich. Nach den Dienstbüchern der Jahre 1490—1494 betrug
seine Besoldung, neben den akademischen Einkünften, 100, später 150 Gulden
Jahressold, Hofkleidung, Pferde, Naturalleistungen, auch für den Knecht. Am
16. Oktober 1491 hatte ihn Eberhard in seinen persönlichen Dienst genommen,
Widmann durfte seinen Wohnsitz in Tübingen beibehalten, ist aber verpflichtet
zu kommen, so oft er zum Grafen, der Gräfin Barbara oder dem jungen Grafen
Heinrich — später wird er sich Herzog Ulrich nennen —gerufen wird. Auch wird
ausdrücklich bestimmt, er müsse seinen Herrn im Krieg ärztlich betreuen und
bei ihm sein; das gleiche gilt, wenn die Pestilenz herrsche und eine der drei hohen
Herrschaften erkranke — und damit für den heutigen Leser diese Dinge nicht
zu langweilig sind, sei noch die erheiternde Vertragsbestimmung angefügt, daß
der Herr Doctor Johannes Widmann, genannt der Möchinger, wenn er bei Hofe
amtiere, „alle Nacht den Schlafrock nebst einem Hofbrot und alles übrige wie
die anderen Räte beziehe . . .".

Am 29. September 1493 wurde in einer neuen Bestallung „auf lebenslang und
nit länger" angeordnet: „des Jahres um 150 Gulden, halb auf St. Georgen und
die andere Hälfte auf St. Michaelstag (1506—1512 waren die Ziele Weihnachten
und Johannis bapt.) dazu 10 Malter Roggen, 10 Malter Dinkel, 10 Malter Hafer
Tübinger Mess, in sein Haus".

Wichtiger freilich war die schon im ersten Vertrag gegebene Zusage, er werde
im Laufe der nächsten Jahre noch besondere und besonders dotierte Sonderaufgaben
im staatlichen Gesundheitswesen zuerkannt erhalten.

Die Berufung nach Tübingen und an den schwäbischen Hof scheint schon in
den ersten Jahren Johannes Widmann die Möglichkeit gegeben zu haben, seine
Pläne, die er für Straßburg und wohl auch für die badische Markgrafschaft entworfen
hatte, nun in seiner schwäbischen Heimat zu verwirklichen. Denn Stuttgart
erhielt im Jahre 1486 seine erste Apothekerordnung. Ein Vergleich zwischen dem
Straßburger Entwurf und der reglementierten Stuttgarter Ordnung läßt erkennen
, daß diese Bestimmungen ein Werk Johannes Widmanns sind. Der
Tübinger Professor, Arzt und Apotheken-Reformator scheint sogar eine Zeitlang
seinen Wohnsitz nach Stuttgart verlegt zu haben. In der für so manche Verhältnisse
im schwäbisch-badischen Raum und für manche Persönlichkeiten aufschlußreichen
Zimmerischen Chronik wird berichtet, der Graf Wernher von
Zimmern habe „Doctor Mechinger, welcher zu Stuttgarten seßhaft und gar ein
gelehrter, berüempter arzt gewest", dort aufgesucht.

Johannes Widmann scheint auch noch späterhin sein Interesse dem Medizinalwesen
in Württemberg zugewandt zu haben. Noch aus dem Jahr 1500 wird
berichtet, er habe zu Stuttgart die Apotheke des Cyriak Horn besichtigt, offenbar
in amtlicher Eigenschaft. Man darf annehmen, daß der Tübinger Professor der

218


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1963/0232