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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 232
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allerdings haben jene nur zum Teil leserlichen Worte den Sinn: die Anstellung
sei auf die Bitte des Herzogs vom Markgrafen zurückgenommen worden. Mag
dem sein, wie es wolle: das Wesentliche ist die Tatsache, daß Markgraf Christoph I.
den Tübinger Professor wieder nach Baden-Baden zurückholen wollte.

Das alles ergibt sich aus der Situation der Jahre 1496 und 1497 mit so einfacher
Selbstverständlichkeit, daß man auch ohne Dokumente annehmen darf, es
habe sich so verhalten und hieraus sei es dann zu dem Angebot Christophs gekommen
, zu einem wahrhaft großzügigen Angebot.

In dem Schreiben des Markgrafen Christoph wird der Versuch unternommen,
den Arzt wieder nach Baden-Baden zurückzubringen. Der Markgraf will ihn zu
seinem und seiner Erben Arzt, Rat und Diener ernennen. Dies geschieht in so
freundlichen Worten und unter so wohlwollenden Zusagen, daß kein Zweifel
möglich ist, es sei dem badischen Markgrafen ein sehr ernstes Anliegen gewesen,
den Tübinger Professor wieder an seinem Hof zu sehen. In der Urkunde des
Badischen Generallandesarchivs steht zu lesen, daß der Markgraf „den hochgelehrten
, unseren lieben getreuen Meister Johannsen Wiedman, den man nennet
Möchinger, Doctor der Arzeney, bestellet zu unserer und unserer Erben Arzt, also
daß er zu Baden oder in einer andern Stadt unserer Markgrafschaft seine Wohnung
haben solle". Er solle die Verpflichtung übernehmen, „uf zimliche belonung" auch
den Freunden und Nachbaren zu raten — er könne also auch Privatpraxis ausüben
. In Pestilenzzeiten soll er am Ort bleiben; auch solle er Apotheker und
Apotheken in Baden beaufsichtigen, ferner die Aussätzigen der Markgrafschaft
examinieren mit einem Scherer, „den er darzu bruchet". Keine Kurpfuscher sollen
geduldet werden. Man sieht aus diesen sehr aufschlußreichen Einzelheiten, daß in
Baden offenbar sehr gut bekannt war, welche besonderen ärztlichen Interessen
Widmann hatte.

Auch was der Markgraf ihm zur Sicherung einer guten Existenz zusagte, ist
weit mehr als sonst üblich. Für seine Dienste soll Widmann 100 Gulden jährlich
erhalten, 30 Malter Korn, 2 Fuder Wein •— es wird sogar die Sorte genannt:
Mortenauer oder Breisgauer. Ferner erhält der Leibarzt die Hofkleidung gestellt,
offenbar erste Garnitur, denn es heißt dazu: wie er auch am Hof sein soll, wenn
der Fürst da ist. Dazu was nötig ist für zwei Pferde, die ihm außerdem ersetzt
werden sollen, wenn sie abgängig werden. Auch um das Brennholz braucht sich der
Leibarzt keine Sorge zu machen, denn er erhält, soviel er bedarf. Schließlich heißt
es noch: Ein Sohn kann auf Kosten des Fürsten in Frankreich oder Italien
studieren. Auch der Umzug von Tübingen nach Baden-Baden wird ihn nichts
kosten, der Markgraf wird die ganze Habe und Hausfrau und Kinder mit sechs
Klosterwagen abholen lassen. Und schließlich und wahrhaftig nicht zuletzt: Der
Arzt samt seinem Haus soll von Schätzung, das ist die Steuer, frei sein.

Es kam dann aber trotz des hochherzigen, ja, geradezu glänzenden badischen
Angebots nicht zur Übersiedlung. Wieder einmal hat sich die große Politik
zwischengeschaltet: Eberhard II. wurde gestürzt; Herzog Ulrich kam im Juni 1498
zur Regierung — also kurz vor dem Baden-Badener Termin Widmanns. Eine der
Folgen dieses wirtembergischen Umsturzes war: Herzog Ulrich ernannte nun

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