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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 254
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1963/0268
Heinrich Simon

Als die Verfassungsgebende Versammlung in der Paulskirche beschloß, König
Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die deutsche Kaiserkrone anzubieten, enthielten
sich 248 Abgeordnete der Stimme. Die Namen dieser Abgeordneten
wurden in rechtsgerichteten Berliner Zeitungen mit Trauerrand gebracht. An der
Spitze dieser ominösen Liste stand der Vertreter des Kreises Trier, Dr. Heinrich
Simon von Breslau. Mit dem aus Frankfurt vertriebenen Rumpfparlament zog
Heinrich Simon nach Stuttgart. Da dieses Häuflein der Aufrechten dort mit Waffengewalt
verjagt wurde, flüchteten die Abgeordneten Dr. Löwe aus Calbe, Vogt
aus Gießen und Simon nach Baden-Baden, in der Hoffnung, hier die Letzten des
Frankfurter Parlaments sammeln zu können. Dr. Löwe wohnte im „Badhotel zum
Hirsch", Vogt und Simon schrieben sich im „Zähringer Hof" ein.

Am 17. August 1860 kam aus Zürich die Nachricht, Dr. Heinrich Simon sei
beim Baden im Wallensee ertrunken.

Verdorben, gestorben

Es gibt neben dem Rastatter und Freiburger Denkmal kaum noch Inschriften
oder Tafeln, die das Gedenken an die Verurteilten von 1849 wachhalten. Die
nach 1849 wieder im Sattel sitzende Regierung legte keinen Wert darauf, sie in
ein verklärtes Licht zu stellen.

Dabei war höheren Orts bekannt, daß viele aus edelsten Beweggründen zu
Empörern geworden waren, daß sie von der Revolution eine Schicksalswende erhofften
. Andere wiederum glaubten nie, etwas Gesetzwidriges zu tun und wurden
in den Wirbel mitgerissen. Nicht wenige waren zu Beginn zweifelnd beiseite
gestanden und durch die Anfangserfolge der Revolution geblendet worden. Noch
andere waren aus Mitleid schuldig geworden, sie sahen das Elend der Unterdrückten
und Entrechteten und stellten sich auf deren Seite. Selbst manche, die sich
zu Verbrechen hinreißen ließen, strauchelten nur, weil sie auf die unversehens
geschenkte Freiheit nicht vorbereitet waren und sie daher mißbrauchten und
schändeten.

Das Verzeichnis der Bestraften und der verfügten Strafen ist bestürzend umfangreich
. Allein vom Militär wurden 26 Offiziere und 750 Unteroffiziere und
Mannschaften vor das Standgericht gestellt. Davon wurden 2 Offiziere (Major von
Biedenfeld und Leutnant Tiedemann) und 49 Unteroffiziere und Soldaten
erschossen.

Aus der langen Liste mögen einige Verurteilte, vor allem aus Mittelbaden, stellvertretend
für ihre Leidensgefährten stehen:

Gegen den Baden-Badener Sternenwirt C. Göhringer erhob die Großherzogliche
General-Staatskasse Klage, er sei „im Mai und Juni am Aufruhr wesentlich beteiligt
gewesen". Als militärischer Führer habe er in drei Raten 2314 Gulden zur
Löhnung der Mannschaften erhalten. Diese Summe sei zu Unrecht angefordert
worden, Göhringer bleibe dafür zahlungspflichtig. Darüber hinaus habe er „in der
Nacht vom 30. Juni zum 1. Juli mit dem sogenannten Major Budda von der

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