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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 256
(PDF, 61 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1963/0270
Wohnhaus mit dem Realprivilegium einer Apotheke zur Versteigerung ausgeschrieben
.

Gustav Nikolaus Tiedemann aus Landshut, ehedem badischer Offizier, später
energischer Verteidiger von Rastatt, stand am 6. August 1849 wegen Hoch- und
Landesverrats vor dem Standgericht. Er wurde der genannten Verbrechen überführt
und am 9. August erschossen.

Unmelodischer Ausklang

Um die drückende Last der Flüchtlinge abzuschütteln, machten die Schweizer
Behörden der deutschen Bundesregierung das Angebot, in die Schweiz verschleppte
deutsche Geschütze und etwa tausend Gewehre, Säbel und Patronentaschen, dazu
mehr als hundert Munitions- und Gepäckwagen zurückzugeben, wenn man den
Geflohenen durch eine großzügige Amnestie die Rückkehr möglich mache.

Man hatte im Deutschen Bund vorläufig andre Sorgen. Man fand keinen Weg,
die vollständig zerrütteten Finanzen in ein erträgliches Verhältnis von Soll und
Haben zu bringen. So liefen in Baden aus allen Landstrichen Forderungen auf
Schadenersatz ein. Wie schon erwähnt, berechnete man die Verluste durch die mißglückte
Volkserhebung allein im badischen Gebiet auf drei Millionen Gulden.

Unter anderen wandte sich die Gemeinde Niederbühl bei Rastatt um dringende
Hilfe an Karlsruhe. Das Dorf war am 8. Juli aus der Festung mehrfach mit Brandstoff
beschossen worden. Schließlich hatten es Freischärler an vier Ecken angezündet.
Fünfundzwanzig Familien waren obdachlos geworden. Die Gemeinde sah sich
außerstande, den auf 130000 Gulden veranschlagten Schaden zu ersetzen. Als
Ausweg aus der Bedrängnis genehmigte Karlsruhe eine Kollekte innerhalb des
Mittelrheinkreises.

Nach seiner Rückkehr nach der Landeshauptstadt hatte sich Großherzog Leopold
mit einer Proklamation an sein Volk gewandt. Wie versöhnend hätte bei diesem
Anlaß auch nur ein leises Wort des Bekenntnisses gewirkt, daß auch die Regierenden
einen Teil der Schuld an den Mißständen übernehmen, die zur Empörung
geführt haben. Kein Satz, keine Andeutung von alledem! Man hört nur den entrüsteten
Landesvater, der sich von seinen Untertanen verkannt sieht: „Im zwanzigsten
Jahr Meiner Regierung, auf die Ich mit reinem Gewissen zurücksehe, hat
der schmachvollste Aufruhr, den die deutsche Geschichte kennt, Mein Land mit
Unglück und Schande bedeckt.

Große Verantwortung trifft nicht wenige Diener des Staates, der Schule und
selbst der Kirche, welche in geradem Widerspruch mit den Pflichten ihres Berufes
durch geheime Umtriebe und durch offene Aufforderung den Aufruhr begünstigt
haben. Sie fortan unschädlich zu machen, ist ebenso dringend geboten, als das
Wirken beruf streuet Beamter kräftig zu schützen."

Man scheut sich einzugestehen, daß man auch durch Dulden und Gewährenlassen
ein Verhängnis heraufbeschwören kann. Die nun folgende Zeit war günstig
für Kriecher, Denunzianten, Schleppenträger und politische Wetterfahnen. Schon
am 29. August 1849 eilten sie beflissen und mit Orden behängt „zur Feier des

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