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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 10
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das Lehen sollte nicht vererbbar sein; 1321 aber wurde die Belehnung in eine
erbliche umgewandelt. Um sich auch im Hintertal als Grundherr zu etablieren,
hatte der Bischof ja 1319 von Allerheiligen die neu errichtete „Burg" Friedberg
gegen ein Rebgut in Tiergarten umgetauscht.

Man kann diesen Bischof als den eigentlichen Begründer des Straßburger
Territoriums im Renchtal bezeichnen. Es war Johann von Dirbheim. Wieder hatten
die Straßburger Bischöfe — auch Dirbheims Nachfolger, Bertold von Bucheck (aus
schwäbischem Geschlecht!) — die Verbindung mit der Reichspolitik genutzt wie
vor 250 Jahren Werner von Achalm, der sich mit dem König Heinrich IV. verbunden
hatte. Und wieder schien es wie damals, als ob sie auf das falsche Pferd
gesetzt hätten. Die Verbindung mit Habsburg hatte zunächst keinen Erfolg;
Friedrich der Schöne starb bereits 1330, und die Reichsstände erklärten alle seine
Veränderungen am Reichsgut für ungültig. Auch die Renchtalbesitzungen waren
gefährdet, besonders da der Graf von Württemberg, Ulrich, auf Seiten der Gegner
des Habsburgers in den Krieg gezogen war. Er hatte den Anspruch auf das
Renchtal zugesprochen bekommen. Nenne man es Vorsehung oder Witz der Weltgeschichte
: im Frieden von Hagenau, der die Kämpfe abschloß, hatte Bischof
Berthold von Bucheck eine Gegenforderung an Graf Ulrich wegen verwüsteter
elsässischer Besitzungen, die mit 4000 Mark Silber anerkannt wurde. Da Ulrich
offenbar nicht zahlen konnte, gestattete er, daß der Bischof gegen diese Summe
„die Oppenaue" aufrechnete! Zwei zerstörte Dörfer im Elsaß machten die Jahrhunderte
währenden Anstrengungen der Schwaben zunichte. Am 7. August 1330
war die Grundlage zum bischöflich-straßburgischen Territorium, die Verbindung
der Landeshoheit mit der Grundherrschaft, endgültig besiegelt.
Die neue Herrschaft.

Berthold von Bucheck war sich bewußt, daß hier etwas grundsätzlich Neues
entstanden war. Mit dem Erwerb des Reichslehens suchte er auch sofort eine
eigene Zentrale für die Verwaltung zu schaffen und ließ durch eine Offenburger
Kaufmannsfamilie, die Rohart, eine neue Stadt gründen. Das war kein „Grundbesitz
" im alten Sinne, denn diese Stadt war ohne Mark und Allmende, lediglich
Wohn-, Handels- und Regierungsplatz. Daß sie den Namen des dabeiliegenden
Dorfes Obernkirchen übernahm, ist lediglich eine Äußerlichkeit; faktisch hatte
sie mit dieser Curia nichts zu tun16). Die Straße wurde verlegt, der „feste Platz"
ummauert, die Offenburger Stadtrechte 1326 für die Neugründung beschafft. (Es
ist anzunehmen, daß der Bau der neuen Stadt bereits mit der Übertragung des
erblichen Reichslehens 1321 begonnen hat.) Die faktischen Stadtgründer erhielten
das Erbschultheißenamt und nannten sich danach: „Rohart Schultheiß". Sie haben
später, als die Entwicklung andere Wege ging, sich Grundherrnrechte der aus-

16) Das alte Obernkirchen bestand noch eine Zeitlang als selbständiges (zur Curia Nußbach gehörendes)
Gemeinwesen auf der mit „Altenstadt" bezeichneten Flur weiter. Die namengebende Kirche wurde nach dem
neuen Platz in der Talebene übertragen. Die Ummauerung des neuen Platzes ersetzte dem Bischof als
Stadtherrn die Burg. Das Marktrecht sollte F.innahmen auch für die Stadtbewohner schaffen und die
königlichen Regalien voll ausnützen.

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