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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 23
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Nachdem der Vater des Burckhard 2b) außergewöhnlich hohe Vermögenszugänge hatte,
muß das Vermögen des Burckhard als nicht typisch angesehen werden und kann nicht als
Vergleichsmaßstab für die Vermögen der anderen Ortenauer Familien herangezogen
werden.

Den Durchschnittsverhältnissen weit mehr entsprechen dürften die Besitzungen des Craft
von Großweier, die Philipp von Seideneck 1484 zum Preis von 2500 fl. erwirbt3). Legt
man wiederum die vierprozentige Kapitalverzinsung zugrunde, so betrugen die jährlichen
Einnahmen des Craft etwa 100 fl. bzw. 50 lb. dn. (in Geld und Naturalien) und machen
damit nur rund % der Einnahmen des Burckhard von Windeck aus.

Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß die Unterschiede in der Größe der
Vermögen recht beträchtlich waren. Wenn die Spannweite jährlicher Einkommen
im späten 15. Jahrhundert von 15 fl. bis über 800 fl. reicht4), dürften für das
14. Jahrhundert ähnliche Verhältnisse gelten, wenn wohl auch die Höchsteinkommen
noch weniger hoch und die Niedrigsteinkommen noch nicht so gering gewesen
sein mögen. Für 1490 ergibt sich nachstehende Einkommensstaffelung:

Tafel 1 : Einkommens- und Vermögensgrößen um 14905)

Einkommen

Einkommensbezieher
Einkommensbezieher
°/o

Vermögenswerte
(4 °/o Verzinsung)

15 — 49 fl.

16

11,5

375 — 1 225 fl.

50 — 99 fl.

35

25,0

1 250 — 2 475 fl.

100 — 149 fl.

19

13,7

2 500 — 3 725 fl.

150 — 199 fl.

24

17,3

3 750 — 4 975 fl.

200 — 299 fl.

18

13,0

5 000 — 7 475 fl.

300 — 399 fl.

8

5,8

7 500 — 9 975 fl.

400 — 499 fl.

9

6,5

10 000 — 12 475 fl.

500 — 599 fl.

3

2,1

12 500 — 14 975 fl.

600 — 799 fl.

4

3,0

15 000 — 19 975 fl.

800 und mehr

3

2,1

20 000 — und mehr



139

100,0



80,5 % der 139 aufgeführten Einkommensbezieher liegen in Einkommensgruppen
zwischen 15 und 300 fl. jährlich; berücksichtigt man, daß bei den restlichen
19,5 % mehrere Personen zu finden sind, die dem Ritteradel nicht mehr zugerechnet
werden können 5a), so ergibt sich, daß nahezu 90 % der Angehörigen
des ritterlichen Adels Einkommen zwischen 1 5 und 300 fl.
aufzuweisen haben. Weiter ergibt sich dann, daß rund % der Angehörigen
des Ritteradels zwischen 50 und 200 fl., */« Einkommen zwischen 15 und
50 fl., 1/e Einkommen, die über 200 fl. liegen, beziehen; Einkommen, die 300 fl.
jährlich übersteigen, müssen als seltene Ausnahmen angesehen werden.

Da zur Untersuchung eine große Anzahl kleinerer Familien nicht herangezogen
werden konnte, die wohl alle der Gruppe der Bezieher von Niedrigsteinkommen bis
50 fl. jährlich zuzuordnen sind, geht man nicht fehl, wenn man für alle Familien

3 Die Ortenau

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