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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 28
(PDF, 61 MB)
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In Tafel 6 aufgenommen wurden alle rittermäßig lebenden Angehörigen der sechzehn
Familien, die in den Quellen mit einer Standesbezeichnung aufgeführt sind; es fehlt die
Reihe derer, von denen lediglich Namen ohne weitere Angaben überliefert sind 12a).

Tafel 7: Aufschlüsselung der zwischen 1280 und 1400 als Verkäufer aufgeführten Personen
in Ritter und Edelknechte



1280—1320

1321—1360

1361—1400

Ritter........

27 (73 %)

31 (52,7 %)

8 (27,5 %)

Edelknechte......

10 (27 %)

28 (47,3 %)

21 (72,5 %)

Insgesamt......

37 (100 %)

59 (100 %)

29 (100 %)

In Tafel 7 aufgenommen wurden die in den Verkaufsurkunden mit einer Standesbezeichnung
aufgeführten Verkäufer, sowie diejenigen Verkäufer, bei denen die Standesbezeichnung
in anderen Urkunden festgestellt werden konnte. In der Tafel fehlen die oft
als Mitverkäufer aufgeführten (noch minderjährigen) Söhne. Verkäufer, die zur Zeit des
Verkaufes noch Edelknecht, später aber Ritter sind, sind mit in die Gruppe der Ritter
aufgenommen.

Fehler in beiden Tafeln können dadurch entstanden sein, daß mancher durch einen
frühzeitigen Tod an der Erlangung der Ritterwürde verhindert wurde, bei anderen die
spätere Standesbezeichnung aus Mangel an Quellen nicht zu ermitteln ist.

Ein Vergleich der beiden Tafeln 6 und 7 ergibt für die Perioden 1280 bis 1320
und 1360 bis 1400 in etwa das gleiche Bild: Ritter und Edelknechte sind in fast dem
gleichen Verhältnis, in dem sie an der Gesamtzahl der Ritteradligen partizipieren,
an der Anzahl der Verkäufe und Verpfändungen beteiligt. Ein krasses Mißverhältnis
dagegen weist die Periode 1320 bis 1360 auf; in diesem Zeitraum nämlich ist
die Beteiligung der Ritter an den Verkäufen und Verpfändungen mit 53 % weit
höher als im Vergleichszeitraum an der Gesamtzahl der Niederadligen (30 %).

Die Begründung für diese Erscheinung drängt sich geradezu auf. Der Edelknecht,
der im Vergleich zum Ritter geringere Aufwendungen hat, kann seine Lebenshaltungskosten
entsprechend seinen schrumpfenden Einnahmen einschränken und
ist daher weniger oft zur Beschaffung außerordentlicher Einnahmen durch Verkauf
oder Verpfändung gezwungen als der Ritter. Der Ritter hingegen kann seine standesbedingten
, weit kostspieligeren gesellschaftlichen Verpflichtungen nicht vernachlässigen
, er kann auf seine sich verringernden Bezüge keine Rücksicht nehmen, er
muß regelmäßig Besitz abstoßen oder Darlehen aufnehmen, um den ihm vorgeschriebenen
luxuriösen Lebensstil finanzieren zu können u).

Durch die unverhältnismäßig hohe Zahl der Besitzveräußerungen der „Ritter"
zwischen 1320 und 1360 ist zugleich auch der Grund für das weitere Anwachsen
der Zahl der Edelknechte (schon in dieser Periode) besonders zwischen 1360 und
1400 gelegt14). Es sind weniger die Kosten des Ritterschlags als vielmehr die exklusive
Lebensweise, für die den nachkommenden Rittersöhnen und -enkeln die materielle
Basis zu schmal geworden ist15). „Ce ne pas tant la lourdeur que la cherte
de l'equipement, les frais de l'adoubement et le luxe grandissant de la vie chevale-

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