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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 39
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47) zu den verschiedenartigen Rechten vgl. neben den grundlegenden Arbeiten über die Grundherrschaft von
Friedrich Lütge oder Theodor Knapp besonders Bader, Das mittelalterliche Dorf; Bader, Zwing und
Bann; Caro, Zur Geschichte der Vogtei; Goetz, Gerichtsherrschaft; Künstle, Pfarrei; Müntal, Vogt und
Gerichtswesen; Tumbült, Kirchenpatronat und Kirchensatz.

Für weitere mögliche Einnahmequellen vgl. Korth, Haushaltsrechnungen, 5. 5 ff.; Korth meint S. 5,
daß „große Bedeutung dem Betriebe der Drachenfelser Steinbrüche beizumessen ist. Einen nennenswerten
Ertrag wirft . . . noch der Kornhandel ab und besonders lohnend scheint sich der Wiederverkauf der . . .
bezogenen Frucht erwiesen zu haben (S. 6). Ein Handelgewinn aus der Viehzucht ist nicht ersichtlich
(S. 6)". Aus unseren Quellen konnten wir eine Handelsbcteiligung von Angehörigen unserer Familien
nicht nachweisen; vermuten möchten wir diese Beteiligung dennoch, auch wenn wir für diese Vermutung
nur die Röder (vgl. Kapitel I, S. 23) oder die von Ruppert, ZGO 39, S. 176 f. mitgeteilte amüsante
Nachricht von 1446 ins Feld führen können: In einer Klage beschwert sich ein Schauenburg darüber, daß
man ihn „der Städte heimlichen Knecht gescholten habe"; ferner sei er als „F 1 e i s c h v e r k ä u f e r"
beschimpft worden; außerdem habe einer der Beleidiger „denen von Ulm auf die Fleischbank geantwortet
, ,er empfahe das gelt uff den rucken, er sei ein maletziger schalk' Eine weitere Begründung
für die Handclsbeteiligung ritterlicher Familien wäre die Geschichte der allerdings schon 1300 in die
Stadt abgewanderten Göldlin von Tiefenau, die um die Mitte des 14. Jahrhunderts in Pforzheim eine
Privatleihbank betreiben (vgl. Adalrich Arnold, Die Wasserburg Tiefenau und ihre Besitzer, in:
Ort 23, 1936). Zur Frage des handeltreibenden Ritters vgl. auch Abel, Agrarkrisen; S. 13, Dopsch,
Herrschaft und Bauer in der deutschen Kaiserzeit, Jena 1939, S. 89; Schöningh, Die Rehlinger, S. 2 f.;
Sailer, Preisbewegung, S. 106 f.; Mau, Riturgesellschaftcn, S. 213 verneint, daß „die Hegauritterschaft
Kornwucher betrieben hätte".

48) Ganz sicher bei den Röder und den Windeck; vgl. für die Windeck etwa die Erwähnungen im UB Stbg.,
Bd. III, Nr. 722, 782, 867 und 962, wo auf Besitzungen und Gelder Bezug genommen ist, die aus der
Ehe des Bertold von Windeck mit der Gertrud in Kalbesgassen stammen (vgl. oben, Kapitel I, S. 33);
für die Röder vgl. UB Stbg., Bd. 7, Nr. 678, 1486 und 2738; für die Wiedergrün vgl. UB Stbg., Bd. 7,
Nr. 2088, wo ein Haus erwähnt wird, das sicher auch durch eine Ehe in Wiedergrünschen Besitz kam.

Zur Frage des Gülten- und Rentenwesens vgl. besonders Brandt, Lübecker Rentenmarkt und die dort
genannte Literatur; daneben auch Dubled, Aspects de la vie; Moeder, Rentes et prets.

(Wird fortgesetzt)

Was tut sich im Generallandesarchiv?

von Otto Ernst S u 11 e r

Vermutlich stellen sich noch immer nicht wenige Leute unter einem Archiv,
auch wenn es sich um ein Generallandesarchiv für ein ganzes Staatswesen handelt,
ein nur gelegentlich einmal aus seinem Sommer- und Winterschlaf erwachendes,
staubgesegnetes „Gehäuse" vor. Wie irrtümlich eine solche Vorstellung ist, darüber
kann man sich durch die Jahresberichte des Badischen Generallandesarchivs in
Karlsruhe belehren lassen — für das Jahr 1963 ist er vor kurzem vorgelegt
worden.

Bekanntlich muß sich dieses Zentralinstitut für den westlichen, oberrheinischen
Teil von Baden-Württemberg seit Kriegsende mit äußerst beschränkten Archiv-
und Verwaltungsräumen begnügen. In seinem stattlichen, übrigens auch architektonisch
schönen Gebäudekomplex an der Hildapromenade haben neben der
Badischen Landesbibliothek auch das Oberschulamt von Nordbaden Unterkunft
gefunden. Diese 1945 unvermeidbare Notmaßnahme wurde zu einem Dauer-

4 Die Ortenau

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