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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 43
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Briefen befaßte, und dies, weil es nicht an der Haupt-Nord-Süd-Route, der
heutigen Bundesstraße 3, liegt, ein Umstand, der sich bis auf den heutigen Tag in
mancherlei Beziehung auswirkt. Euenheim war zunächst auf die Posteinrichtungen
in Kippenheim angewiesen, wohin es seine Post befördern und wo es sie
durch Boten abholen lassen mußte. So finden wir in den alten Rechnungen des
Spitalfonds immer wieder Quittungen über Postgebühren für dort aufgegebene
Briefe, so z. B. eine vom 25 September 1822, ausgestellt von der „Großherzoglich
Badischen Postwagen-Expedition" in Kippenheim, eine
andere vom 11. August 1827, ausgestellt von der „GroßherzoglichBadi-
schen Post" daselbst. Die Quittungen lauteten jeweils auf Kreuzer-Beträge.
Briefmarken gab es damals noch nicht. Solche Postwertzeichen wurden in
Baden erst um 1850 eingeführt. So gab es seit l.Mai 1851 eine badische Briefmarke
über 1 Kreuzer. Postkarten wurden erst 1870 eingeführt.

Angesichts der Umständlichkeit der damaligen Postverhältnisse in Euenheim
wurde es lebhaft begrüßt, als sich eine Besserung in diesen Dingen anbahnte.

II. Diese Besserung war dahin beabsichtigt, daß die gesamte Post von und für
Ettenheim bei dem an der Hauptstraße gelegenen Zollhäuschen, nur etwa
1 km vom westlichen Stadtrand entfernt, umgeschlagen werden sollte. Voraussetzung
dafür aber war, daß das alte Zollhäuschen beseitigt und die Straße daselbst
korrigiert, das Zollhäuschen aber durch einen anderen Bau ersetzt würde. So kam
es zu einem Vertrag vom 20. August 1840 zwischen der Stadtgemeinde Ettenheim
und der Großherzoglich Badischen Wasser- und Straßenbau-Inspektion Lahr, in
dem es heißt:

„Seit dem 1. April d. J. ist in der Amtsstadt Ettenheim eine Postexpedition
errichtet, und es fährt seither der Großherzogliche Packwagen durch jene Stadt.

Damit dieses aber künftighin auf der Landstraße und nicht auf dem sehr
beschwerlichen Vicinalweg geschehen kann, ist die Herstellung einer bequemeren
Ränkung beim Ettenheimer ehemaligen Zollhaus unerläßlich, und es haben die
desfalls gefertigten geometrischen Vorarbeiten gezeigt, daß eine solche bequemere
Ränkung nur durch die gänzliche Entfernung dieses Zollhauses in Verbindung
mit der Verlängerung der sogenannten Unteren Zollbrücke und endlich durch
Erweiterung der Straße überhaupt geschehen kann.

Diese Erweiterung der Straße nimmt 3 473 Quadratfuß von dem Städtisch-
Ettenheimer Gelände — teils Matten, teils Ackerfeld — in Anspruch, und man
hat unterm heutigen wegen Entschädigung dieses Eigentums sowie wegen Entfernung
des die Ausführung der Straßen-Correktion hindernden Zollhauses mit
dem Gemeinderat der Stadt Ettenheim, unter Vorbehalt der Genehmigung
Großherzoglicher Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues, nachstehenden
Vertrag abgeschlossen:

1. Übernimmt die Stadtgemeinde Ettenheim den Abbruch, d.h. die gänzliche
Entfernung des ehemaligen Zollhauses sowie den Wiederaufbau eines für den
Abstoß der Briefpost und für die Wohnung des Wässerungsknechtes geeigneten
Gebäudes.

2. Überläßt dieselbe der Straßenbau-Administration das zur Erweiterung der

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