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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 73
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stifts Bamberg Berthold I., der zugleich Graf der Ortenau war, wirkt also im
gleichen Raum Hermann als Vogt des Hochstifts Straßburg. In dem urkundlichen
Bericht von der Burgheimer Kirchweihe 1035 wird Graf Berthold nicht genannt.
Er müßte an der Spitze der ersten Gruppe der „optimates laici" stehen und nicht
wie ein „Bezeli" als drittletzter. Hermann als ihm gleichgestellter freier Herr war
auf seine Anwesenheit und etwaige Mitwirkung nicht angewiesen, da die Weihe
ein rein kirchlicher Akt war und die dabei erfolgte Zehntenvergabe im
eigenen Ermessen des Straßburger Bischofs lag. Dieser verfügte damals über das
vordere Schuttertal, Burgheim ausgenommen. Der Name Bischofsmühle für eine
alte Mahlmühle am südlichen Ende der Burgheimer späteren Dreifelderflur erinnerte
noch bis in den Beginn der Neuzeit daran28); ebenso ein Bischofsweg noch
im Jahr 1367 (Berain 3916).

Ich nehme an, daß erst mit dieser Zehntvergabe der Anlaß gegeben war, den
freien Hof Burgheim mit seinem Eigenrecht in das größere Gebiet des
Bannes Burgheim mit seinen „Freiheiten, Herlich- und Gerechtigkeiten"
(Berain 1531) einzugliedern. Aus dem Weistum des Bannes seien daher jetzt einige
Sätze angeführt, die aus der Überlieferung um 1550 stammen. „Der gemein zu
Burgheim ist zugelassen einen Heimburger zu setzen mit aller Nutzung
davon . . . alls Bangenossen wie von altem Herkhomen . . . wo sie aber an solchem
seumig und farlessig sein wollten,mag Inen yederZeit derBanherr oder sein Vogt
sollichs undersagen unnd ein obmann darunder sein und sie der gemein sammt dem
Heimburger sollichs entscheyden. Und setzt man den Heimburger alle Jar uff aller
Selentag." Die Gemeinde setzt auch den Bannwart, „unnd so er dem Junckhern
unnd Banherrn nit gelegen oder angenem, mag er, der Banherr, einen anndern
setzen". Bei der Erneuerung der Gefälle und Zinsen des Stollenlehens wurde im
Jahr 1717 noch eine weitere Einrichtung erwähnt: die Sechser. Bei deren
Wahl hat der Bannherr oder in dessen Namen der Vogt den ersten, der Heimburger
namens der Gemeinde den zweiten und abwechselnd so weiter zu wählen,
wobei der Heimburger als einer der Sechser gilt. Die Sechser geloben dem Bannherrn
, mit dem Vogt „alte Gebräuche, Herkommen, Recht, Gerecht- und Gewohnheiten
helfen festhalten und handhaben, auch halten und strafen, damit jedermann
Billigkeit widerfahre, auch der Bann erhalten werde".

Zu diesem Bann Burgheim gehörten drei Mühlen: die bereits genannte Bischofsmühle
, eine Sägemühle und eine Mahlmühle bei der Schenkenburg. Zwei Höfe im
Bombachtal, einer auf dem Langenhard und einer in Kuhbach werden im Berain
1531 genannt. Kuhbach selbst gehörte später zur Vogtei Seelbach der Geroldsecker
Herrschaft, die außerdem in Kuhbach wegen einiger Eigengüter noch ein besonderes
Hubgericht besaß. An Waldnutzung standen den Bewohnern von Burgheim
einige Waldstücke bei der Schenkenburg und im Bombachtal zur Verfügung29
); das änderte sich natürlich, als sie im späten Mittelalter den gleichen

28) Wie Ruppert schrieb, gehörte 1326 ein Garten bei der Bischofsmühle zur Pfründe des Marienaltars in
Euenheim; vielleicht eine Stiftung aus der Zeit, da das Hochstift Straßburg noch Besitzrechte im vorderen
Schuttertal besaß.

29) Drei Waldstücke der Evangelischen Stiftungcnvcrwaltung erinnern noch an die drei Höfe südlich der

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