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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 89
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zur Landvogtei Ortenau, deren Territorium die Reichsstadt ganz umschloß. Sie
bildete zusammen mit den Reichsstädten Gengenbach und Zell a. H. das Ortenauer
Königsgut, das jedoch immer an Fürsten verpfändet war. In der Mitte des 16. Jahrhunderts
lösten Karl V. und Ferdinand I. die Pfandschaft ein, aber nicht für das
Reich, sondern für das Erzhaus Österreich. Diese Maßnahme hatte für die Reichsstädte
die nachteiligsten Folgen; denn das Ortenauer Reichsgut wurde nun ein
Bestandteil Vorderösterreichs, geriet in die habsburgische Erbmasse und wurde am
Anfang des 17. Jahrhunderts beinahe spanisch. Kaiser Mathias (1612—1619) war
kinderlos. Erzherzog Ferdinand von Steiermark wurde sein Nachfolger. Auf
Grund seiner nahen Verwandtschaft erhob auch der spanische König Philipp III.
Erbansprüche. Wenn er auch nicht auf das ganze deutsche Erbe hoffte, so sollte
bei einem Verzicht doch etwas herausspringen. Der spanische Gesandte Onate erschien
in Wien. In den Verträgen vom 20. März und 6. Juni 1617 verzichtete Erzherzog
Ferdinand zugunsten von Spanien förmlich auf die Landgrafschaft Unterelsaß
mit Hagenau und auf die Landvogtei Ortenau. Der Dreißigjährige Krieg verhinderte
die Ausführung der Verträge. In der folgenden Zeit versuchte das Erzhaus
mit allen Mitteln, hier ein geschlossenes Herrschaftsgebiet zu schaffen und
Offenburg zu einer österreichischen Landstadt herabzudrücken. Aus dem Schutz-
und Schirmrecht, das die Reichslandvogtei über die Reichsstadt besaß, konnte
natürlich ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis abgeleitet werden. Der Rat der
Stadt war jedoch sein eigener Gerichtsherr. Die Selbständigkeit auf dem Gebiet der
Rechtsprechung hatte Kaiser Karl IV. der Stadt in einer Urkunde vom Jahre 1347
ausdrücklich bestätigt. Aber gerade dieses Privileg war den Landvögten ein Dorn
im Auge. Diese nahmen jede Gelegenheit wahr, in Offenburg ihren politischen
Einfluß geltend zu machen. Die Beziehungen zwischen der Landvogtei und der
Reichsstadt sind durch eine unübersehbare Reihe von Streitigkeiten bestimmt, die
hin und wieder durch freundnachbarliche Gunstbezeigungen unterbrochen wurden.
Die Wahl und die Stellung des Offenburger Reichsschultheißen zeigen dies sehr
deutlich.

Das Amt des Reichsschultheißen

Der Reichsschultheiß hatte eine Zwischenstellung. Einerseits hatte er das Interesse
von Kaiser und Reich wahrzunehmen, andererseits war er der höchste Beamte
der Stadt. Aber im Gegensatz zu den heutigen Bürgermeistern war er kein Verwaltungsbeamter
, sondern der Repräsentant der Reichsstadt und oberster Gerichtsbeamter
. Zusammen mit den Zwölfern des Alten Rats übte er die hohe und niedere
Gerichtsbarkeit aus. Deshalb lautet in den Kirchenbüchern die lateinische Bezeichnung
für Schultheiß „praetor"; denn im alten Rom war der Prätor der Inhaber
des Richteramts. Für die Stettmeister, welche die Geschäfte der Verwaltung führten,
finden wir im Kirchenbuch den Namen „Consul". Der Sterbeeintrag von Schultheiß
Jak. Held im Jahre 1756 lautet z. B. Obiit nobilis Praetor strenuissimus, con-
sultissimus ac doctissimus Dominus Jacobus Held, huius liberae Caesareae Civitatis
Praetor (Es starb der vornehme, sehr tüchtige, rechtskundigste und gelehrteste Herr



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