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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 102
(PDF, 61 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0114
desselben Ausdruck, weil der markgräfliche Commissarius in seinen Reden hin
und wieder das Wort „Unser Schultheißenambt" gebraucht habe. Als ihm
versichert wurde, daß „Ihre fürstl. Durchlaucht ihren Juribus nichts Nachtheiliges
zugehen zu lassen" gesonnen sei, sah der Rat von einem Protest ab und erklärte
sich bereit, „sich der Hochfürstlichen Gnad unterthänigst anzubefehlen". Nun
begleiteten Stettmeister Wernikau und Kanzleiverwalter Witsch den Kommissar
„unter Abfeuerung von 6 Pellern" in das Amtsgebäude zurück, um ihn um
12 Uhr in das Gasthaus „Fortuna" (Haus Jenewein) abzuholen. Hier wurde ein
„magnifiques Mahl" gehalten und „unter beständigem Abfeuern der Peller" auf
die Gesundheit Ihrer Kaiserlichen Majestät und des markgräflichen Hauses getrunken
. Währenddessen „haben sich die Bürger und Kinder auf den Gassen durch
beständiges Schießen vergnügt bezeugt über diese neue Schultheißenwahl". Das
Fest dauerte noch zwei weitere Tage und endete damit, daß Schultheiß Scheurer
dem Kommissar, Hofrat Tschammerhell, ein Danksagungsschreiben an den Markgrafen
und die 100 Goldgulden Recognitionsgebühr überreichte.

Nach 20 Jahren, am 22. Mai 1747, setzte der Tod Scheurers Amtszeit ein
Ende. Wer sollte nun Schultheiß werden? Der Landvogt Ab Egg war in großer
Verlegenheit. Wieder standen nur vier Ratszwölfer zur Wahl. Die Bürgerschaft
war sehr erbittert über die Zustände in der Verwaltung. Über die Kandidaten
war nicht viel Gutes zu berichten. Der 60jährige Unterschultheiß und Obervogt
Joh. Jakob Held wird als gehässiger Mensch geschildert, dessen „respektwidrige
und unnachbarliche Geringachtung keine Devotion oder Zuneigung zum fürstlichen
Haus" erwarten lasse. Die Bürgerschaft „verabscheut" ihn. Im schlimmsten Fall
will man ihn als Schultheißen ertragen, wenn man bald wieder „mit einem anständigeren
Vorsteher versehen" würde. Auch Stettmeister Franz Joseph Witsch
wird abgelehnt. Weder zu ihm noch zu seinen beiden Brüdern, dem schon genannten
Kanzleiverwalter und dem Zinsmeister und Spitalverwalter Franz Anton
Witsch, kann die Bürgerschaft Vertrauen haben, und zwar wegen „ihrer dem
bono publico (öffentlichen Wohl) schädlichen Praepotenz (Machtstellung)". Sie sind
keine „guten städtischen Patrioten". Der Landvogt Ab Egg hat große Bedenken,
Held oder Witsch vorzuschlagen. Der dritte der Zwölfer, Thaddäus Jäger, Bäcker
von Beruf, ist verständig, bescheiden und mutig, spricht Französisch, zeigt Fähigkeiten
auf wirtschaftlichem Gebiet, hat sich bewährt und verhält sich gegen die Land-
vogtei „nachbarlich". Der 72jährige Hutmacher Joh. Michael Fiegenbach ist wenig
bemittelt und strebt wegen seines Alters nicht nach dem Amt. Ab Egg scheut sich,
der markgräflichen Regierung einen Vorschlag zu machen, und stellt die Ernennung
der fürstlichen „Willkür und Disposition" anheim.

In der Bürgerschaft herrschte Unruhe. Held und Witsch beklagten sich in der
Ratsversammlung „wehmütig, was gestalten in der Stadt zu ihrer nicht geringen
Prostitution sich das Geschrey geäußert, wie daß sie bey des regierenden Herrn
Marggrafen zu Baden Hochfürstlichen Durchlaucht sehr ehrenrührerisch denigriert
(schwarz, d. h. schlecht gemacht) worden", und baten den Rat zur Rettung ihrer
Ehre und ihres guten Namens um ein „authentisches Attestat". Dieser bestätigt
den „Supplikanten der Wahrheit zur Steuer, daß sie jederzeit sich eines ehrlichen,

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