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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 106
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Landvogt der

Ortenau, Hofrat

Paul von Axter

in feiertäglicher

Amtstracht.

18. Jahrhundert.

Gemälde.

Klischee:

Stadtarchiv

Ojjenburg

sozialen Gegensatz zwischen den Geschlechtern und Zünften auszugleichen und das
Gemeinwesen auf eine neue Grundlage zu stellen. Zwölf Jahre währte das Verfahren
. 1764 kam es endlich zu einem Vergleich. Nur die gröbsten Mißstände
wurden beseitigt; aber am aristokratischen Regiment änderte sich nichts. Da
Rieneker in den Adelsstand erhoben wurde, konnte auch keine Reform erwartet
werden. Durch geschickte Verhandlungen verstand er es auch, seinen Schwiegersohn
Franz Leopold Witsch in den Zwölferrat aufzunehmen, obwohl ein
Paragraph des Vergleichs von 1764 verbot, daß Verwandte gleichzeitig Mitglieder
des Rates sind. Diese Tatsache überrascht um so mehr, als Witsch mit Rienekers
Tochter in einer unglücklichen Ehe lebte, was „stadtkundig" war. Aber der
Schultheiß schätzte seinen Schwiegersohn, weil dieser sich um das Stadtwesen sehr
verdient gemacht hatte. Mehrere Jahre bestand der Alte Rat sogar nur aus diesen
beiden. Erst 1788 nahm Rieneker Andreas Mayer, Stettmeister des Jungen Rats

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