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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 129
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noch eine kleine Zeit ruhig ab, so ist ein glücklicher Erfolg eher denkbar. Eben
deswegen muß ich Sie, sehr verehrter Freund! bitten, so wenig wie möglich auf
unserer Seite Bekanntschaft anzuknüpfen. Ich weiß es ja, sie wären alle unschuldig
; allein ich weiß auch sicher, daß Sie, jeder Ihrer Schritte, alle Ihre
Bekanntschaften sorgfältig bewacht werden."

Der Regierung in Stuttgart müßte demnach der Aufenthaltsort Lists bekannt
gewesen sein. Prof. Salin schließt nun aus diesem Schreiben in einem Brief vom
3. Januar 1963:

„Aus dem Brief Seite 243 von Fecht an List geht hervor, daß List seinen wirklichen
Aufenthaltsort verbergen mußte, und daß schon darum mit Sicherheit die
von ihm angegebene Postadresse ,Kehl' nur eine Deckadresse gewesen sein kann."
Aber gerade in dieser Beziehung müssen sicherlich berechtigte Zweifel auftauchen,
denn Fecht schreibt an List ausdrücklich:

„Sie erhalten diesen Brief, schätzbarster Freund! durch meinen Schwager,
den Pfarrer von Bodersweier. Eben deswegen kann ich nun ganz
offen schreiben, denn ich habe Beweis, daß den Posten nicht zu trauen ist,
und empfehle Ihnen daher, so rein und untadelhaft auch immer Ihr Benehmen
ist, alle mögliche Vorsicht — auch von dieser Seite."

Der Brief ist an „Sr. Wohlgeboren Herrn Professor List in Kehl" gerichtet
und dürfte also wegen der persönlichen Überbringung eher für Kehl sprechen.

Nun weisen nicht nur die Tagebucheintragungen aus der Zeit von April 1822
bis April 1823 darauf hin, daß List mit den Kehler Verhältnissen gut vertraut ist
und dort auch für die Neckarzeitung arbeitet; zwei Jahre später notiert er:

„Kehl. Deutsche Reichsarmee. Predigten von Fecht. Mein ehemaliger Aufenthalt
. Alte Freunde. Unglücksort. Neue Hoffnungen. Der süddeutsche Handelsbund
; Kehl wird Haupteingangsstation. Schmuggelei in Kehl. Ich habe im
letzten Haus gewohnt."

Die Stichworte „Predigten von Fecht. Mein ehemaliger Aufenthalt" könnten
wiederum eine Quelle des Mißverständnisses sein, aber mit den „Predigten" sind
zweifellos die gedruckten „Predigten und deren geschichtliche Veranlassung" von
Fecht gemeint8). List dürfte 1825 keine Veranlassung mehr gehabt haben, in
seinen persönlichen Notizen Kehl irgendwie als eine Deckanschrift zu nennen, da
er sich, wie wir noch sehen werden, auf dem Wege nach Amerika befand. Es
wird ganz eindeutig von dem „ehemaligen Aufenthalt" gesprochen.

Ende Dezember 1822 bestätigt das Appellationsgericht das Urteil der 1. Instanz,
so daß die Tage Lists in Kehl gezählt sind. Wir wissen nicht, wann das Kriminalgericht
erstmals nach der Urteilsbestätigung in Tätigkeit trat, aber nach einem
Schreiben des badischen Bezirksamtes Kork an List vom 26. März 1823, in dem von
einer „neuerlichen" Requisition gesprochen wird, hat man kaum bis März gewartet.
Die Schreiben des Kriminalamtes Stuttgart an das badische Bezirksamt Kork sind
nach Mitteilung des Generallandesarchives in Karlsruhe dort leider nicht vor-

8) Vgl. dazu: Gräßlin, G. B. Focht, „Ortenau" 1962, S. 192.

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