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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 136
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0148
14. April 1651 wies er Amtsschaffner Theobald Trautmann an, die Wochenmärkte
zu Lichtenau, Bischofsheim undWillstätt wieder aufzurichten3). Bei seinem Besuche
am 23. April wurde dem Lichtenauer Vorstädtel gleich den innerhalb der Ringmauer
Wohnenden die Fronfreiheit gegen Reichung des jährlichen Frongeldes gewährt
. Wie griff er doch zu, das harte Los der störrisch gewordenen Untertanen
zu mildern! Zur Beruhigung der erregten Gemüter und Abstellung ihrer den Herren
Räten mehrmals mündlich und schriftlich vorgebrachten Beschwerden nahm
Joh. Reinhard im September 1651 wiederum seinen Aufenthalt in Lichtenau, hörte
die Klage und Bitte des ganzen Amtes geduldig an und zeigte sich dabei nicht abgeneigt
, ihnen als getreuen Untertanen nach Möglichkeit aus der Not zu helfen
und bei seinem Bruder Friedrich Casimir in Hanau für sie einzutreten. Als im
Dezember 1654 unfern Helmlingen ein Jagen veranstaltet und Hans Heinrich
Geörger von Lichtenau und Matheis Sommer von Freistett Befehl gegeben wurde,
in einem Schiff auf dem Rhein zu halten, kamen etliche Schiffleute von Greffern
vorbeigefahren und fragten, was sie da machten. Auf die Antwort, sie müßten jagen
, meinte einer der Schiffer: „Warum schießt Ihr Euern Herrn nicht einmal tot,
so dürft Ihr nimmer jagen!" Infolge einer hanauischen Beschwerde belegte Abt Pla-
zidus von Schwarzach den ungebührlichen Redner mit einer exemplarischen Geld-
und Turmstrafe. Mit Rücksicht auf die winterliche Kälte bat Graf Joh. Reinhard
den 17. Januar 1655, den Übeltäter ihm zu Gefallen wiederum entlassen zu
wollen (Gerettete Wahrheit.. .). Die Regierungsgeschäfte ließ sich Joh. Reinhard
II. mit großem Fleiß und Eifer angelegen sein; bei Abhör der Rechnungen
war er selbst zugegen. Den Pfarrern hat er viel Gnade erwiesen, sie bei ihrer
Anwesenheit in Bischofsheim stets zur Tafel geladen und das kirchliche Leben
ihrer Gemeinde mit ihnen besprochen. Dabei zeigte er sich als Freund der Wahrheit
und ließ sich nicht gleich von Schmeichlern beschwatzen.

Schwierig war die Beschaffung eines standesgemäßen Wohnsitzes. Die Brandruine
des ehrwürdigen Schlosses zu Lichtenau erlaubte nur unter großem Kostenaufwand
eine Wiederherstellung; die wenigen nutzbaren Räume des Willstätter
Schlosses bewohnte der Amtsschaffner. Darum wählte der jugendliche Landesherr
Bischofsheim zum hohen Steg in der Mitte des Ländchens als Residenz
und tat hier seine Hofhaltung auf4). Besser als die Amtsorte hatte dieser Flecken
den Krieg überstanden und fast nur die der Landstraße anliegenden Wohnstätten
durch Brand eingebüßt, bot daher Möglichkeiten, einem größeren Kreise von Menschen
Unterkommen zu gewähren. Aus diesem Grunde nahm die Amtsschaffnei
fortan hier ihren Sitz, während Amtmann Philipp Jacob Hüffel seinen Tiefentaler
Hof zu Freistett bewohnte; denn Lichtenau lag noch zum großen Teile in Schutt
und Asche. Als Wohnsitz des Grafen fand sich ein stattlicher Fachwerkbau hinter
der gemeinen Bürgerlaube, dem Rathause, das gegenwärtig wieder dieselbe Stelle
einnimmt. Der Besitzer David Körner war der Kriegsbeschwernisse halber nach

3) Bischofsheim dürfte auf Ersuchen das Marktrecht durch Graf Joh. Reinhard I. von Hanau um 1600
erhalten haben (E 2926).

4) In der Umgebung Straßburgs gab es mehrere Bischofsheim, die durch auffällige Merkmale unterschieden
wurden.

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