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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 148
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0160
Anna Magdalena war eine wirtschaftliche Frau, Einfachheit und Sparsamkeit der
Grundzug ihres Wesens. Hofhalt und Beamtenschaft wurden abgebaut: Der Hofmeister
des Grafen, Joh. Reinhard von Hornberg, seit 1661 Amtmann zu Willstätt,
1666 nach Babenhausen versetzt, gestorben 1675 als Obrist und Kommandant
der Festung Hanau; Oberforst- und Jägermeister Philipp Reinhard von Straubitz
zu Bischofsheim, jetzt Forstmeister zu Babenhausen. Die Verwaltung beider Ämter
sowie der Oberforst- und Jägereidienst wurden in eine Hand gegeben: Junker
Philipp Jacob Hüffel, Vormundschaftl. Rat und Amtmann beider Ämter Lichtenau
und Willstätt, Oberforst- und Jägermeister, auch Hofmeister der Hochgräfl. Frau
Wittib f 1672; die Gemahlin Sophia Sibylla Hüffelin geb. Zornin von Bulach
ward Hofmeisterin f 1671. Abgedankt wurde auch die gräfliche Kompanie zu
Fuß und, da der Flecken Bischofsheim ohne Befestigung offenstand, eine „Leibgarde
" von etlich Mann zur Sicherheit der Grafenfamilie beibehalten. Die Bauernschaft
des Stabes, die nach Herkommen in Lichtenau zu wachen verpflichtet war,
erhielt Befehl zur Übernahme der Wache bei der Hofhaltung. Zur Verstärkung
wurde zeitweise auch die Mannschaft des Gerichts Lichtenau dahin gezogen. Ein
Schriftstück vom 5. November 1666 bat um Enthebung von der Bischofsheimer
Wache.

Die Vermögensaufnahme in beiden Ämtern ergab die bekannte Überschuldung
der Herrschaft12). Als nun „zur Landesrettung" die allgemeine Landes- oder
Schuldensteuer, das sogenannte Monatsgeld, für neun Jahre überaus hoch angelegt
wurde — außerordentliche Anlagen beider Ämter 1667 bei 6000 fl. jährlich, 1682
auf 4000 fl. ermäßigt, 1689 wegen des Krieges aufgehoben —, tat sich die Unzufriedenheit
der geplagten Untertanen offen kund: Die Ämter drohten, in die
Pfalz ziehen zu wollen (Gen. Konv. 7). In einer Beschwerde des Gerichts Lichtenau
über die monatlich abzuliefernden 46 fl. Landes- oder Schuldensteuer wurde 1668
ausgeführt, wie die Mehrzahl der Bürger „nur soviel täglich erwerben, Weib und
Kinder zu ernähren, absonderlich weil Straßburg oder andere Orte fast zu weit
entlegen, ihre wenigen Mittel zu versilbern". Ein andermal jammerten die Gemeinden
, sie wären in Wahrheit arme Untertanen, die ihre geringen Hüttlein
kaum trocken erhalten könnten. Den verschuldeten Gemeinden half die gräfl.
Wittib „bey jetzigen geldklemmen Zeiten" da und dort mit Bargeld aus.

Mit U n e r s c h r o c k e n h e i t faßte Anna Magdalena da»
hanauische Schuldenwesen an. Wiewohl unter der Regierung des
Grafen Philipp Wolf in der Abtragung der auf der Grafschaft ruhenden Schuldenlast
1630 ein guter Anfang gemacht worden war, wegen des Krieges aber nicht
fortgesetzt werden konnte, so daß sich dieselbe wieder mehrte und vergrößerte,
wollte auch Anna Magdalena das väterliche Erbe für ihre minderjährigen Kinder
nur mit dem ausdrücklichen Vorbehalt des rechtlichen beneficii inventarii antreten.

12) Die Ergebnisse der Neueinschätzung 1667 kennzeichnen die wirtschaftliche Lage der Gemeinden und
Untertanen. Die Bürgerlisten geben Namen und Vermögen der Schatzungspflichtigen, auch die Kinderzahl,
Söhne und Töchter, an. Die Angaben beruhen auf Selbsteinschätzung nach festgesetzten Werten (Gen.
Konv. 35). Für das Amt Willstätt fehlt ein zusammenfassender Bericht über die Lage der Gemeinden; hier
ist das Inventar 1666 aufschlußreich (Willstätt Konv. 1).

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