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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 153
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von Lothringen aufzunehmen, seine Gebiete am Main dem Landgrafen Georg Christian zu
Hessen zur Administration zu übergeben, dadurch die Untertanen dem Glauben der
römischen Kirche zu unterstellen und sich selbst den indianischen Ländern nähern und
wirklich davon Besitz ergreifen zu wollen, anderer Unterstellungen zu geschweigen. Es
ließe sich aber leicht ermessen, daß niemand anders als einige seiner wohlbekannten gottvergessenen
, eidbrüchigen und flüchtig gewordenen Räte ihm zum Spott und höchsten
Unglimpf diese falschen Anschuldigungen auf die Bahn gebracht hätten. Nach der Versicherung
, allzeit, solange ihm Gott das Leben friste, dahin bedacht zu sein, Land und
Leute wohl zu regieren und landesväterlich zu konservieren, bat er den Rat, in nachbarlichem
Vertrauen sich zu keiner widrigen Meinung verleiten zu lassen und keinem der
treulos gewordenen Räte und Diener Unterschlupf zu gestatten. Für den zu Straßburg
sich aufhaltenden gräflichen Sekretär Seyfert beantragte Friedrich Casimir am 21. Januar
die Inhaftsetzung, was die Stadt jedoch von sich wies (A A 1776).

Anna Magdalena und die Verwandtschaft waren nun keineswegs gesonnen,
diesen unerträglichen Zustand zu dulden. Sie überreichten sowohl dem kaiserlichen
Hofe wie dem Reichskammergericht eine sehr deutlich abgefaßte Denkschrift, die
Friedrich Casimirs zahlreiche Fehlgriffe einer scharfen, aber berechtigten Kritik
unterzog und daran die Bitte knüpfte, dem eingerissenen Unwesen zu steuern und
das völlige Verderben des Landes abwenden zu wollen (G 667). Bereitwillig ging
Kaiser Leopold auf die in den Klageschriften vom 4./14. Dezember 1669 und
10./20. Januar 1670 niedergelegten Beschwerden und Wünsche ein und übertrug
einer besonderen Kommission, Kurpfalz und Württemberg, die Schlichtung der
hanauischen Händel. Das einmütige Zusammenwirken der Verwandten wie die
eindringlichen Ermahnungen der Gemahlin Sibylla Christina blieben nicht ohne
den gewünschten Erfolg. Friedrich Casimir entfernte die üblen Ratgeber und söhnte
sich mit seiner Schwägerin Anna Magdalena aus. Der von der Kommission aufgestellte
Vertragsentwurf fand die Zustimmung aller Beteiligten und wurde auch
vom Kaiser bestätigt. Eine wesentliche Einschränkung des Hofstaates, die möglichste
Verringerung der Ausgaben, die allmähliche Tilgung der aufgelaufenen
Schulden und die Einlösung der verpfändeten Ortschaften waren die nächsten
Folgen dieser segensreichen Ereignisse. Die alten Räte und Befehlshaber sowie
Sekretär Seyfert (später Regierungs- und Kammerpräsident, für seine Verdienste
um das gräfliche Haus Hanau 1673 unter dem Namen „von Edelsheim" geadelt,
f 1723) wurden unschuldig befunden und wieder in ihr Amt eingesetzt. Um Erbstreitigkeiten
zu verhüten, bestimmte Graf Friedrich Casimir dann, daß der eine
Neffe Hanau-Münzenberg, der andere Hanau-Lichtenberg erhalten sollte; dem
älteren Philipp Reinhard wurde die Wahl freigestellt (Wille).

Graf Friedrich Casimir von Hanau starb den 9. April 1685 und hinterließ den
gesamten hanauischen Besitz den beiden Neffen. Der ältere, Philipp Reinhard,
wählte die Grafschaft Hanau-Münzenberg und das Amt Babenhausen mit der Stadt
Hanau, der jüngere, Johann Reinhard, mußte sich mit der Grafschaft Hanau-
Lichtenberg und der Residenz Buchsweiler begnügen17). Aber erst 1688 trat Graf
Joh. Reinhard III. die Regierung an; den 28. März fand die Huldigung des Amts
Lichtenau im „Herrenhofe" zu Bischofsheim statt. Den folgenden Tag wurde in

17) Neueinschätzung und Bürgerüsten 1685.

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