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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 166
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sondern auch der Klostercurie „vor Lütkirch" und der Kirche großes Unheil
brachte; auch die letztere brannte aus23). Das alles galt auch noch für das
18. Jahrhundert zeitweise genauso: „Das Kloster ist in kläglichstem Zustand und
Armut, die Schuldenlast wächst." 24)

Schon in den Kriegen des Mittelalters beschlagnahmten einzelne Kriegführende
auch die Einkünfte der Gegenpartei, wie uns ein aus 1422 erhalten gebliebenes
Schriftstück verrät25). In einer späteren Notzeit, 1735, sicherten Fürsten und
Stände des Schwäbischen Kreises dem Kloster Gengenbach Befreiung von
künftigen Quartierbelegungen zu26). Obgleich das Kloster und seine Kurien schon
seit Jahrhunderten nach den kaiserlichen Privilegien von solchen Lasten frei
bleiben sollten, hatten sich die durchziehenden Truppen nicht daran gehalten,
wahrscheinlich auch künftig nicht.

Die Äbte wandten sich in ihren Nöten, wo es zweckmäßig war, an ihre geistlichen
Vorgesetzten. Da die Benediktinerklöster unmittelbar dem Papst unterstanden
, war es nur natürlich, daß sie sich auch an den Papst und dessen in
Deutschland weilenden Legaten wandten. Der Papst gewährte ihnen den päpstlichen
Schutz auch für ihren weltlichen Besitz. Darüber sind Urkunden vorhanden
seit 1139, was deren Notwendigkeit hinreichend klar macht.

Wie der Kaiser seine Beamten auf klösterliche Laienpfründen einwies, so wies
der Papst Kleriker auf Ordenspfründen ein. Seit dem 15. Februar 1246 und
3. Dezember 1255 brauchte Gengenbach keine vom Papst auf Pfründen eingewiesenen
Leute mehr ohne weiteres aufzunehmen27).

Viele Ausgaben verursachten dem Kloster die vielen Reisen nach Straßburg,
um die für den Gottesdienst nötigen Gegenstände weihen zu lassen. Deshalb
erwirkte der Abt 1290 die päpstliche Übertragung der Weihebefugnis für alle
Gegenstände, wo kein Chrisam verwendet werden mußte28).

Der Papst genehmigte dem Abt ferner im Jahr 1247, daß er die Einkünfte
von neun dem Klosterpatronat unterstehenden Kirchen, so oft sie frei würden,
jeweils ein Jahr lang „zur Schuldentilgung" verwenden dürfte29). Ferner bekamen
sie durch die Legaten Ablässe und andere geistliche Privilegien30).

Der nächste geistliche Vorgesetzte für die Seelsorge war der Diözesanbischof

23) U. vom 28. Jul! 1395, GK 30/61 Gb Stift.

24) 1740, Akten StaLu C 10 Nr. 625.

25) Im Jahr 1422 während des Krieges der Stadt Straßburg gegen den Markgrafen von Baden und den
Bischof Wilhelm von Diest, AStr, Serie III, 103; 178/6.

26) U. vom 14. Dez. 1735, GK 30/61 Gb Stift.

27) UU. vom 15. Febr. 1246, GK Select PU Nr. 80 u. 3. Dez. 1255, GK Select PU Nr. 185.

28) U. vom 15. Febr. 1290, GK Select PU Nr. 295.

2») U. vom 12. Dez. 1247, GK 30/93 Gb Stift; inseriert in U. vom 3. April 1248, ebenda; MG Epistulae
Saec. XIII, Bd II Nr. 474; RBiStr II Nr. 1239 und Nr. 1263, dort weitere Veröffentl. verzeichnet.

30) Ich verzeichne hier auch gleich die bischöflichen Privilegien, da sie doch oft mit den päpstlichen korrespondieren
. UU. vom 15. März 1253, GK 30/66 Gb Stift, 3. Dez. 1255, GK Select PU Nr. 185, 8. April
1261, GK 30/66 = RBiStr II Nr. 1624, dazu Nr. 1589; 1. Okt. 1262, GK 30/66 = RBiStr II Nr. 1694;
25. Okt. 1288, GK Select PU Nr. 291 = Potthast, Regesta Pontificum II 22 829; 15. Febr. 1290, GK Select
PU Nr. 295, GK 30/61 Gb Stift = RBiStr II Nr. 2261; 1. Okt. 1292 GK 30/66 = RBiStr II Nr. 2330;
30. Mai 1294, GK 30/66; 25. Aug. 1384 ebenda; 29. Sept. 1396, ebenda; 24. April 1409 ebenda; 23. Okt.
1493 ebenda (wo es ausdrücklich heißt: „oder wer dem Kloster Wohltaten erweist"); 6. Okt. 1586, GK 30/68
Gb Stift; 8. Sept. 1669 ebenda; 19. Okt. 1691 ebenda; 16. Dez. 1741 ebenda.

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