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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 167
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0179
von Straßburg. Die Klostergüter in Schwaben unterstanden dem Bischof von
Konstanz. An beide wandten sich die Äbte bei gegebenen Gelegenheiten um Hilfe.
Diese sahen nach den nötigen Erhebungen die Notwendigkeit ein und gaben
z.B. 1248 die erforderliche bischöfliche Zustimmung zum päpstlichen Erlaß, daß
die Einkünfte der 9 Patronatskirchen ein Jahr lang zur Schuldentilgung verwendet
werden dürften. Daraus entwickelte sich allmählich die völlige Inkorporation
der neun Pfarrkirchen, die natürlich auch päpstlicherweise zugestanden
werden mußte.

Der Unterhalt eines Klosterprofessen als Pfarrvikar ermöglichte dem Kloster
größere Überschüsse zur Schuldentilgung, als wenn eine Pfarrei mit Weltgeistlichen
besetzt wurde. Deshalb hat Bischof Wilhelm von Straßburg am 19. März 1398
bestimmt, daß Gengenbach auf alle unter seinem Patronat stehenden Kirchen
eigene Professen einsetzen durfte31). Dadurch konnten dann die Überschüsse
nicht nur ein Jahr lang, sondern laufend zur Schuldentilgung verwendet werden.
Bei Mangel an verfügbaren Mönchen hat man wenigstens die einträglichsten
Kirchen mit Mönchen besetzt. Bei unvermeidbarer Besetzung mit Weltgeistlichen
hat das Kloster entsprechend den Richtlinien des Straßburger Bischofs dem Pfarrer
einen standesgemäßen Unterhalt aus den Einkünften der Kirche zugewiesen. Nur
der Überschuß kam dann dem Kloster zugute.

Zur päpstlichen Anordnung über die Weihebefugnis des Abts mußte der
Diözesanbischof seine Zustimmung geben, die natürlich zuvor abgesprochen
werden mußte. Der Bischof und sein Archidiakon für den rechtsrheinischen Teil
der Diözese waren auch sonst durch Rat und Tat behilflich. Sie stellten ihre
Juristen bei Bedarf dem Kloster zur Verfügung; sie gewährten Ablässe und
sonstige geistliche Privilegien; sie vermittelten langfristige Darlehen an die Abtei,
denn dies war zu Zeiten sehr schwierig32). Die Geldaufnahme über die Juden
war dem Kloster sowieso nicht erlaubt.

Auch der Oberlehensherr, der Bischof von Bamberg, half durch Unterstützung
der gengenbachischen Wünsche auf Lastenerleichterung bei den Königen und auf
den Reichstagen, sowie direkt durch Ermäßigung bzw. Erlaß von Lehenstaxen
oder durch Urkundenhilfe.

Am meisten jedoch mußte natürlicherweise das Kloster selbst auf Abhilfe
bedacht sein durch geeignete Maßnahmen in der Bewirtschaftung seiner Güter, für
eine sparsame Verwaltung und dergleichen. Jeder Fremde, der helfen soll, will
zuerst die eigenen Anstrengungen sehen. Die Äbte ließen sich daher, besonders in
Notzeiten, auch fleißig von Fachleuten beraten. Da war es naheliegend, die
Kenntnisse und die Erfahrung der eigenen adeligen Lehens-Mannen, die ja damals
größere Wirtschaftsfachleute waren, sich zunutze zu machen. Zum Beispiel ließ Abt
Philipp von Eselsberg 1520 durch seine adeligen Mannen, die er zusammenrief,

31) U. vom 19. März 1398, GK 30/58 Gb Stift; 20. Mai 1437 ebenda; 1. Dez. 1686 ebenda 30/59; u.
ein Protokoll von 1741 ebenda.

32) Der Konvent zeigte sich für solche Hilfe auch dankbar durch Übertragung von Klosterlehen an
verdiente Gcneralvikare, z. B. Gabriel Haug (singularis amicus noster, H 229, 320; Monumenta, 1641, 172),
Johannes Pleister (man müsse ihm auf alle nur mögliche Weise dankbar sein, 1669, ebenda, 176; H 229,
1671, 169, 221 ff.).

12 Die Ortenau

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