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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 171
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einer Gengenbacher Ratsherrenfamilie stammte, die häufig im alten Rat der
Stadt vertreten war. Er gab 1402 dem Kloster sein eigenes Haus in der Stadt
und 13 Pfund bares Geld. Dafür gab ihm das Kloster auf Lebenszeit eine weitere
halbe Priesterpfründe. Ferner bekam er eine Hofreite, um ein Haus darauf zu
bauen, wofür das Kloster auch das Holz lieferte und ein Höflein gab. Wenn ein
Kammereramt oder das Siechmeisteramt frei würden, sollte Obreht es bekommen,
aber dann sollte das von ihm gebaute Haus ans Kloster fallen und er nur noch
die Brotkompetenz der Pfründe erhalten50). Im Jahr 1445 behauptete jemand
vor Gericht, der Mönch Obreht Hegelin selig sei ein Zinssammler gewesen. Danach
ist er also tatsächlich noch camerarius geworden M).

Gut erhalten blieben die Urkunden, die über die Geldaufnahmen bei den Eheleuten
Johann Jacob Rischer, kurpfälzischer Bau- und Werkschreiber zu Heidelberg
, später unter dem Titel Administrationswerkmeister zu Mannheim, und
seiner Ehefrau Anna Maria geb. Sybert berichten. Dieser Rischer war der Baumeister
des herrlichen Barockturmes der Abteikirche und der Vollender der von
Franz Beer begonnenen Abteigebäude. Die Rischer waren die Eltern des Con-
ventualen Benedikt Rischer. Bei ihnen nahm das Kloster im Jahre 1726 gegen die
übliche Schuldverschreibung 2000 Gulden zu 3 % auf. Es war das erstemal in dem
Bestand an erhaltenen Schuldverschreibungen, daß dieser niedrige Zinsfuß gewährt
wurde. Die Regel war bis um 1800 5 %. Vereinzelt begegneten im 18. Jahrhundert
auch schon Schuldaufnahmen mit 4 %, z.B. 1727 und 173952).

Die Familie Rischer erließ nach 12jähriger Laufzeit 1737 dem Kloster diese
Schuld „wegen beschehener Auskaufung" ihres Sohnes53). Ein halbes Jahr zuvor,
offenbar anläßlich der Priesterweihe Benedikts, verschrieb die Familie dem Kloster
„zu einer priesterlichen Ausfertigung" weitere 150 Gulden und als Abfindungssumme
auf das väterliche und mütterliche Vermögen den stattlichen Betrag von
3000 Gulden, die 1738 dem Kloster übergeben wurden, was eine wohltuende
wirtschaftliche Erleichterung bedeutete54).

Diese großzügige Hilfe in wirtschaftlich bedrängter Lage mag bei der Abtswahl
1743, selbst wenn Benedikt ein genialer Mann war, nicht vergessen worden
sein. Als neu gewählter Abt hat gerade er neue Wege zur wirtschaftlichen
Sanierung im Sinne des damaligen Merkantilismus beschritten.

Sonst steht zahlenmäßig und nach der Höhe der Beträge die Geldhilfe von verwandten
Klöstern, priesterlichen Gemeinschaften und Einzelklerikern an der
Spitze der Geldleiher gegen Schuldverschreibung. Es waren meist langfristige
Schulden, deren Gläubiger auch bei dem häufigen Zinszahlungsverzug der Abtei
nicht gleich die Pfänder angriffen, sondern die Zinsen einfach ansammeln ließen55).

50) 1402, GK Kop 627 fol. 78 a.

51) U. vom 8. Juni 1445, GK Kop 627 fol. 88 a.

52) U. vom 5. April 1727, Gläubiger: Schultheiß Bender von Gengenbach; Rückzahlung 30. Jan. 1734;
U. vom 1. Febr. 1739, Gläubiger: Baron von Dominique; Rückzahlung 5. Jan. 1744, GK 30/97 Gb Stift.

53) UU. vom 12. Jan. 1726, 26. Dez. 1737, GK 30/97 Gb Stift.

54) UU. vom 24. Juli 1737, 20. Dez. 1737, ohne Tag 1738, GK 30/52 Gb Stift.

55) Z. B. die Zinsen von 1721 bis 1723 wurden erst 1726 bezahlt, U. vom 24. Febr. 1726, GK 30/97
Gb Stift.

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