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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 190
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in sogenannten Salbeöfen etwas erwärmt und dann in große Standen oder Fässer
von 100 bis 300 Liter Inhalt gegossen, die an die Standesherrschaft abgeliefert
oder in den Handel gebracht wurden.

Die Waldungen im hinteren Wolftal rings um das Bad Rippoldsau bis auf die
Höhe des Kniebis (967,9 m) hinauf gehörten ehemals der gräflich fürsten-
bergischen Standesherrschaft Donaueschingen und waren ein Teil ihrer Herrschaft
„Kintzingerthal". Diese entlegenen Waldgebiete wurden einst als Erblehen an
Unternehmer verliehen, die sich auf den Harzhandel verlegt hatten. So erhielt im
Jahre 1469 der Auberle Gilg, Altgastwirt auf dem Kniebis, für sich und seine
Nachkommen das Recht, im oberen Gebiet von Rippoldsau die Wälder für das
Harzen zu nutzen, soweit deren Hölzer nicht zum Flößen an den Wolfbach gebracht
werden konnten. Für dieses Lehen zahlte er eine jährliche Pacht von 1 Gulden
. Die ausgedehnten Waldungen zwischen Seebach und den Wäldern der Herrschaft
Romberg bei Schapbach, also das Gebiet rings um den Glaswaldsee, hatten
im Jahre 1494 einige Rippoldsauer Bauern zum Harzen verliehen erhalten.

In dem Urbar des Grafen Wolf gang von Fürstenberg vom Jahre 1493 ist zu
lesen: „item die hartzweld zu Romberg sint verlyhen zu erb hinweg Grien Micheln
vmb 2 Gulden 2 Schilling jars". Im Jahre 1509 mußten für diese in der früheren
geroldseckischen Herrschaft Romberg gelegenen Harzwälder schon 3 Gulden Zins
bezahlt werden. Also auch damals schon Preissteigerungen!

Die Harzwälder im Rippoldsauer Gebiet hatte im Jahre 1493 der Peter Drick
(Trick), Bürger in Baiersbronn, als Kunkellehen für 3 Gulden Zins in Besitz. (Anm.
Kunkellehen vererbten sich, im Gegensatz zu Mannlehen, auch an die weiblichen
Nachkommen. Der Name ist von Kunkel — Spinnrocken, dem mittelalterlichen
Sinnbild für die Frau, abgeleitet.) Mit ihm bestand ein Vertrag, wonach er von
jedem Zentner Harz, den er aus dem fürstenbergischen Gebiet ausführen wollte,
4 Pfennig Rappen Zoll, den sogenannten Zentnerzoll, an den Zollstätten in Wolfach
, Hausach oder Haslach zu entrichten hatte.

Im 16. Jahrhundert besaß die Familie Ehmann u. Gen. von Baiersbronn (manchmal
auch Eichmann geschrieben) sozusagen das Monopol für den Harzhandel im
oberen Kinzigtal. Sie bezogen das Harz aus den Waldungen am ganzen Kniebis
und dessen Ausläufern gegen das obere Kinzigtal aus verschiedenen Herrschaftsgebieten
. Ihr Unternehmen belieferte die Harzsiedereien in Straßburg, wohin sie
das Harz in Standen und Fässern als Oblast auf den Flößen verfrachteten.

Graf Wolfgang von Fürstenberg belehnte im Jahre 1508 den Blesin Ehmann mit
den Waldungen im hinteren Wolftal als Erblehen zum Harzen. Blesins Schwiegervater
, der obengenannte Peter Drick von Baiersbronn, hatte ihm dieses Lehen vererbt
. Im Jahre 1541 war Peter Ehmann, der Enkel des Peter Drick, Lehensmann.
Mit ihm schloß Graf Wilhelm von Fürstenberg einen neuen Harzvertrag ab. In
diesem erfahren wir die Namen der Grenzen des gräflich fürstenbergischen Harzgebietes
, und es ist bemerkenswert, daß die damals genannten Flurnamen sich über
400 Jahre bis auf den heutigen Tag erhalten haben.

Das Ehmann als Erblehen überlassene Gebiet umfaßte die Waldungen von „der
Kniebiser Miß (heute Missiwald) über den Rindspach (Rimbach), Aichelbach

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