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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 193
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frage hielten sich nicht immer die Waage, aber die großen Wälder um den Kniebis
blieben dieselben, und ihr Harzsegen floß weiterhin in Kübel und Standen.

Im Jahre 1596 hatten die 13 Lehensbauern in Rippoldsau, sie waren herrschaftliche
Meier, es erreicht, daß sie gemeinsam als Pächter der Harzwälder auftreten
konnten. Ihnen übertrug Graf Albrecht von Fürstenberg die Harzrechte in den
Waldungen, die bisher Ehmann und Gen. bewirtschaftet hatten.

Auch das Kloster Rippoldsau hatte im hinteren Wolftal große Besitzungen. Die
Klosterwälder schlössen sich oben beim Kastelstein und Hütterich an die fürsten-
bergischen Waldungen an, zogen rings um den Kastelbach und Reichenbach, über
den Schwabach und die Klostersteige hinauf zum Zwieselberg und über denselben
hinab ins Kinzigle, man nennt die dortigen Waldungen heute noch den Pfaffenwald
, und die kleine Kinzig hinab bis zur Berneck im hinteren Reinerzauertal,
fürwahr ein großer und wertvoller Waldbesitz zwischen Kniebis und Roßberg.

Eberhard Bletz von Rottenstain, Prior des Klosters zu Rippoldsau, hatte im
Jahre 1490 mit Einverständnis des Grafen Heinrich von Fürstenberg, der Kastenvogt
des Klosters war, dem Baiersbronner Bürger Hans Mast das Harzrecht im
Kastelbach und Kinzigle gegen 1 Gulden jährlichen Zins verliehen. Als dann dieser
„Lehenharzmann" gestorben war, führte das Kloster selbst die Harzgewinnung
fort, aber wie Prior Johannes im Jahre 1520 berichtet mit erheblichen Kosten und
wenig Erfolg.

Dem klösterlichen Harzhandel waren seitens der Standesherrschaft keine Beschränkungen
auferlegt. Die zollfreie Durchfahrt ihrer Ware an den Zollstätten
in Wolfach, Hausach und Haslach war ihnen verbrieft und zugesichert.

Nach dem Tode des Priors Johannes von Heckelbach im Jahre 1545 zog Graf
Wilhelm, der dem Kloster nicht wohlgesinnt war, die Klosterwaldungen mit allen
Rechten an sich. Er verkaufte davon die eine Hälfte an seinen Amtmann Dietrich
Eicher in Wolf ach für 150 Gulden, behielt sich aber das Harz- und Jagdrecht vor,
die andere Hälfte erhielt Eicher als Erblehen übertragen. Aber bereits im Jahre
1550 gelang es dem Kloster, nach dem Tode des Grafen Wilhelm (gest. 21. August
1549), von Eicher den ganzen Klosterwald wieder zurückzukaufen. Es mußte
aber starke Einschränkungen seines Harzrechtes hinnehmen. Es durfte fortan nur
noch bis zum Laurentitag (10. August) harzen, alsdann stand den Rippoldsauer
Bauern das Harzrecht in den Klosterwaldungen zu. Alles gewonnene Harz mußte
gegen ein Entgelt von 17 Batzen je Zentner an das Rentamt Wolf ach abgeliefert
werden. Die Standesherrschaft hatte damit den gesamten Harzhandel im oberen
Kinziggebiet unter ihrer Kontrolle und zog daraus einigen Nutzen.

Aber nicht nur im Rippoldsauer Gebiet wurde geharzt, sondern auch überall
dort, wo, wie schon dargelegt, das Holz schwer an floßbare Bäche zu bringen war,
denn Wege in die entlegenen Bergwälder, auf denen man die gefällten Stämme
hätte zu Tal bringen können, waren kaum vorhanden.

Die Waldungen von St. Roman und im hinteren Heubach wurden von jeher wie
die am Kniebis zum Harzen verliehen. Im Jahre 1703 pachteten drei Wolfacher
Bürger dieselben auf 18 Jahre. An ihre Tätigkeit erinnert heute noch die „Harzhütte
" im hinteren Heubachtal, in der das gesammelte Harz zum Versand ge-

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