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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 213
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0225
Doktor Johannes Widmann*)

Markgräflich badischer und herzoglich wirtembergischer Leibarzt und Professor
Medicinae an der Universität Tübingen

von R. G. H a e b 1 e r

Die Jahre zwischen 1501 und 1511 sind, soweit es sich um gesicherte biographische
Daten handelt, in einiges Dunkel gehüllt. Wir wissen zwar, daß der
schwäbische Dichter Heinrich Bebel am 15. Juli 1506 sein Büchlein „Von der Kunst,
Verse zu machen" dem Johannes Salicetus, Herzog Ulrichs medico, widmete; in
einem Brief Bebels aus dem Jahre 1505 wird Widmann als Tübinger Professor
erwähnt. Die Frage ist: war er im Jahre 1506 noch in Tübingen tätig? Denn zur
gleichen Zeit wird für Ulm ein Stadtarzt Dr. Johann Widmann gemeldet. Das hat
in der Literatur über Widmann einiges Rätselraten verursacht, kompliziert dadurch
, daß nun, am Anfang des 16. Jahrhunderts, noch ein weiterer Dr. Johannes
Widmann auftaucht: der „Leistmacher", wie er zubenannt wird. Er ist allerdings
erst für die Jahre 1526—1546 und — nach vorübergehender Tätigkeit in Dinkelsbühl
— von 1552—1555 bis zu seinem Tod in Nördlingen als Stadtarzt nachgewiesen
, beides Städte, die im Raum um Ulm liegen. Eine einfache Überlegung
läßt es aber doch als unwahrscheinlich erscheinen, daß dieser Johann Widmann, der
Leistmacher, 1506 schon in dem weit bedeutenderen Ulm Stadtarzt war: nimmt
man an, daß dieser Widmann tatsächlich schon 1506 als Stadtarzt in Ulm geamtet
habe, so dürfte er damals 30 Jahre alt gewesen sein; wäre also etwa 1476 geboren.
Aber erst 1528, zwanzig Jahre später, wird er, zum ersten Mal Stadtarzt in dem
weit kleineren Nördlingen, 52 Jahre alt, um dann als 76jähriger nochmals dieses
Amt zu übernehmen. Die Ulmer Stelle ist also im höchsten Grade unwahrscheinlich.

So gewinnt die Hypothese an Raum, daß wirklich der Tübinger Widmann 1506
die Stelle in Ulm übernahm. Allerdings scheint er seine Stellung als herzoglicher
Leibarzt nicht aufgegeben zu haben: wir haben oben schon die quellenmäßig nachweisbare
Anstellung und Entlohnung bis mindestens 1513 erwähnt. Es scheint auch
sonst nicht immer unbedingte Verpflichtung für den Leibarzt eines Fürsten gewesen
zu sein, am Amtssitz seines Herrn zu wohnen. Auch in dem Anstellungsangebot des
Markgrafen Christoph von Baden war die Wahl des Wohnsitzes innerhalb der
Landesgrenzen freigestellt, er mußte nicht in der Residenz wohnen. Es ist demnach
nicht völlig unglaubhaft, daß in jenen Jahren zwischen 1506 und 1511 Widmann
in dem großen, reichen Ulm praktizierte, denn erst im Jahre 1511 stoßen wir

*) Den ersten Teil siehe „Ortenau 1963" S. 205.

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